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Und wieder mußte eine Kommune gerichtlich an die Achtung geltenden Rechts erinnert werden. Der aktuelle Fall wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden und drehte sich um die Rechtmässigkeit der Benutzungspflicht mehrerer gemeinsamer Fuß- und Radwege in 3 suburbanen Dörfchen südlich von Regensburg.
Die hier verhandelte Situation spiegelt einen bundesweiten Missstand wider und so kann man dem ADFC Kreisverband Regensburg für seine Mühen danken damit ein weiteres Grundsatzurteil im Sinne der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer erstritten zu haben. Nun bleibt zu hoffen, dass der Gerichtsspruch mehr Strahlkraft hat als nur ein weiteres Argumentations Aktenzeichen in künftigen Auseinandersetzungen darzustellen.
Artikel zum Urteil und Diskussion mit dem Kläger auf regensburg-digital.de




#1 von FreiRad am 11/11/2009 - 18:05
“..Mit Schreiben vom 8. Januar 2003, bei der Beklagten eingegangen am folgenden
Tag, legte der Kläger zum einen Widerspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
zwischen den Stadtteilen Graß und Leoprechting…”
d.h. es dauerte über 6 Jahre bis dem gut begründeten Widerspruch stattgegeben wurde? Wahnsinn!
#2 von Accusator am 11/11/2009 - 22:28
@ FreiRad:
Moment! Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen. Warten wir mal noch ein paar Jahre, bis wir das höchstrichterliche Urteil haben, denn es wird sich doch wohl jemand finden, der die Landesanwaltschaft zur Revision treibt, oder?
#3 von FreiRad am 17/11/2009 - 18:15
so, jetzt interessiert mich auch wie das weitergeht:
“Am Dienstag (16 Uhr, Sitzungssaal Neues Rathaus) werden nun die Stadträte darüber abstimmen, ob die Verwaltung gegen das Urteil in Revision gehen wird.”
http://www.regensburg-digital.de/?p=5442&cpage=1#comment-7242
#4 von Jens am 28/11/2009 - 22:17
Revision wurde eingelegt. Durchschnittliche Verfahrensdauer beim BVerwG beträgt gut 10 Monate. Bis dahin wird der Kläger wohl gut unterhalten mit Schriftsätzen der verschiedenen Beteiligten …