An einem Minikreisel wurden benutzungspflichtige Radwege eingerichtet – davon wird laut Merkblatt der FGSV dringend abgeraten. Der Radverkehr wird nur um den Kreisel abseits der Fahrbahn geführt. Klageverfahren läuft.
An einem Minikreisel wurden benutzungspflichtige Radwege eingerichtet – davon wird laut Merkblatt der FGSV dringend abgeraten. Der Radverkehr wird nur um den Kreisel abseits der Fahrbahn geführt. Klageverfahren läuft.
Diese Meldung wurde am 28/03/2008, 15:45 unter Ettlingen verfasst. Sie können alle Antworten auf diese Meldung nachverfolgen mit RSS 2.0. Sie können eine Antwort, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite hinterlassen.
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#1 von Jens am 13/11/2009 - 13:54
Mündliche Verhandlung beim VGH Bawü am 19.11.2009 um 15 Uhr.
#2 von Jens am 09/12/2009 - 23:25
Berufung war erfolgreich. Siehe http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/12/06/ettlingen-hat-verloren/