M-Aschheim: Radweg Ismaningerstr. zu schmal und grundlos benutzungspflichtig


Etliche Gemeinden im Umfeld Münchens beeindrucken mit abenteuerlich konstruierten Radwegen die zu allem Überfluss auch noch benutzungspflichtig ausgeschildert sind. Ein exemplarischer Fall ist die Ismaninger Straße in Aschheim die beidseitig mit viel zu schmalen benutzungspflichtigen Radwegen aufwartet (Z. 241).

Ungeachtet der deutlichen Unterschreitung der Mindestbreite gibt es spätestens seit der Fertigstellung der Umgehungsstrasse (B471) keinen Grund Radfahrer auf diese mickrigen Wege zu zwingen. In Fahrtrichtung Ortsmitte wird zunächst ein Bushäuschen haarsträubend umschwenkt bevor der Radweg im weiteren Verlauf an der Krezung Münchner/Erdingerstr. mit “Radfahrer absteigen” endet.

Dass auf beiden Bildern  “Geisterradler” zu sehen sind,  war keine Absicht des  Fotografen sondern ist symptomatisch  für Orte mit untauglichen Radverkehrsanlagen. Kein Mensch käme auf der Fahrbahn auf die Idee in entgegengesetzter Richtung zu fahren.

, ,

  1. #1 von Klaus Stiffel am 13/12/2010 - 09:02

    Der Bürgermeister verspricht seit Jahren, die Situation der Radfahrer – z.B. in Zusammenarbeit mit dem Radfahrerclub – zu diskutieren und zu verbessern.

  2. #2 von smaug am 30/01/2012 - 19:43

    Hallo zusammen,

    inzwischen ist der Radweg nicht mehr benutzungpflichtig. Die Straße zu benutzen ist aber dennoch nicht ratsam. Die Autfahren haben die Änderung nämlich nicht zur Kenntnis genommen und man wird auf der Fahrbahn massiv angehupt, beschimpft und sogar bedrängt und ausgebremst.

    Eine Bescherbe beim zuständigen Amt in Aschheim wurd auch nach fünf Woche nicht beantwortet.

  3. #3 von Mike am 31/01/2012 - 08:53

    Auch ich habe es gewagt, die Straße zu benutzen, nachdem der ehemalige Radweg jetzt ein Fußweg mit Radfahrerduldung ist.

    Ein Autofahrer hat mich mehrere Querstraße weit verfolgt, mich beschimpft und mehrfach ausgebremst. Ich hab gedacht, der steigt gleich aus …!

    Die Sicherheit der Radfahrer scheint die Gemeinde nicht zu interessieren.

  4. #4 von hp am 31/01/2012 - 15:29

    Hoppla – der Text wurde zerhackt – nochmal

    Strafanzeige gegen den/die Fahrer(in) des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen *kennzeichen*

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich gegen den/die Fahrer(in) des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen *kennzeichen* (*Beschreibung des Fahrzeugs*) Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere Gefährdung des Straßenverkehrs *optional* und Beleidigung.

    Begründung:

    am *Datum* um *Uhrzeit* fuhr ich mit dem Fahrrad in *Stadt*, *Stadtteil* auf der Fahrbahn der *Straße* in … Richtung.
    *detaillierte Beschreibung des Vorfalls*

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Ich bitte Sie, mich über den Verlauf der Angelegenheit zu informieren – vielen Dank.

  5. #5 von smaug am 31/01/2012 - 21:25

    Vielleicht habe ich ja auch nur ein Schild am Ortseingang übersehen: “Radfahrer und Beschwerden unerwünscht”?

    Oder im Ortsnamen feht ein kleines “r”?

  6. #6 von smaug am 19/03/2012 - 16:18

    Nach 2 Monaten hat sich die Gemeinde Aschheim dann für nicht zuständig erklärt und mich an das Kreisverwaltungsamt München verwiesen. Dort wurde meine Bitte nach Hinweisschildern o.ä. für die Autofahrer umgehend abgewiesen.

    Abschließend noch ein Hinweis zum Kreisverkehr Richtung Ismaning: Auch wenn man auf der Straße fährt sollte man das gelbe Hinweisschild (VZ 442-10 Vorwegweiser) einige hundert Meter zuvor befolgen und auf den linken Fuß-(Rad-)Weg wechseln. Es gibt nämlich keine Möglichkeit den Kreisverkehr wieder gefahrlos und nach den Regeln der Verkehrsordnung zu verlassen.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Meldungen zu verfassen.