Am Mittwoch, 01.07.2009, gegen 08.00 Uhr, fuhr ein 43-jähriger Fürstenfeldbrucker mit seinem Lkw auf der Silberdistelstraße stadtauswärts. Auf Höhe der Ammerseestraße hatte sich auf der Brücke ein Stau gebildet, so dass sich der Lkw-Fahrer entschloss nach rechts auf die BAB 96 einzufahren. Zu diesem Zeitpunkt hatte er jedoch schon die reguläre Zufahrt auf die Autobahn passiert und bog nun verbotswidrig nach rechts auf die Zufahrt der BAB ein, obwohl an dieser Örtlichkeit die vorgeschriebene Fahrtrichtung „geradeaus“ ist.
Zum selben Zeitpunkt fuhr ein 30-jähriger Münchner mit seinem Fahrrad samt Anhänger ebenfalls auf der Silberdistelstraße stadtauswärts. Er befand sich ordnungsgemäß auf dem Radweg. Am Fahrrad des Radlers war ein Anhänger befestigt, in dem sich die beiden Söhne im Alter von drei und einem Jahr befanden. Als sich der Fahrradfahrer der Ammerseestraße näherte, zeigte die Ampel Grün und er wollte geradeaus weiterfahren.
Als der Lkw-Fahrer verbotswidrig abbog, erfasste er den Fahrradfahrer mit der vorderen rechten Seite seines Lkws, so dass der Fahrradfahrer samt Anhänger ca. 10 Meter mitgeschleift wurden. Der Lkw kam erst zum Stillstand nachdem er über einen Arm des Fahrradfahrers gerollt war. Der 30-jährige Radfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Er erlitt mehrere Brüche, multiple Prellungen und Schürfwunden am gesamten
Oberkörper sowie eine Quetschung des Brustkorbes. Er musste zur stationären Behandlung in ein Münchner Krankenhaus gebracht werden.
Wie durch ein Wunder blieben die beiden Söhne, die sich im Fahrradanhänger befanden, völlig unverletzt, obwohl sich der Anhänger die ganze Zeit am Fahrrad befand.
Der 30-jährige Fahrradfahrer trug zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm, blieb jedoch von Kopfverletzungen verschont.





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