Archiv für Baden-Württemberg
Fehlende Auffahrt
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heidelberg am 08/04/2012 erfasst.
An der Straße zwischen Heidelberg und Ziegelhausen beginnt ein rechtsseitiger benutzungspflichtiger Hochboard-Radweg. Wie sollen Radfahrer dort hoch kommen. Wir befinden uns an dieser Stelle auf dem offiziellen Neckarradweg.
Die Symbolik auf dem Schild ist schon 20 Jahre alt. Eigentlich dürfte es diese Schilder gar nicht mehr geben. Daran ist zu erkennen, wie lange sich für diese Anordnung nicht mehr überprüft wurde.

Unzureichende Mindestbreite
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heidelberg am 08/04/2012 erfasst.
Diesem gemeinsamen Rad- und Gehweg fehlt die erforderliche Mindestbreite von 2 m. Die Anordnung der Benutzungspflicht ist daher unzulässig.

Radweg besitzt nicht die erforderliche Mindestbreite
Warum ist die Durchfahrt verboten?
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heidelberg am 29/12/2011 erfasst.
Westlich von Heidelberg, in der Feldmark zwischen Heidelberg und Eppelheim wird Radfahrern die Durchfahrt verboten. Vielleicht gibt es ja Gründe dafür. Dann stellt sich die Frage, warum man die Kurpfalzroute und den Paneuroparadweg ausgerechnet hier entlang führt.
Somit bleibt Radfahrern nichts anderes übrig als abzusteigen und zu schieben. Wie weit zu schieben ist, bleibt unklar.
In der Gegenrichtung gibt es diese Einschränkung nicht. Vielleicht hat wieder einmal ein Behördenvertreter beim Aufstellen des Zeichens 250 nicht beachtet, welchen Einfluss es auf den Radverkehr hat, weil er nur im Autoverkehr denken kann.

Unzulässiger linksseitiger Radweg
An der Kreuzung Benzstraße mit Daimlerstraße besteht nicht nur eine rechtsseitge sondern auch eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht. Die Radfahrerfurt über die Fahrbahn ist noch schön breit aufgemalt, die Breite des baulich angelegten Radweges lässt Gegenverkehr jedoch nicht zu. Hier wäre gemäß STVO eine Mindestbreite von 2 m erforderlich. Die linksseitige Radwegbeschilderung entlang der Benzstraße ist somit unzulässig.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heddesheim am 28/12/2011 erfasst.
In Heddesheim ist an der Einmündung der Falltorstraße in die Werderstraße die im Bild zu sehende Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Diese Anordnung ist aus mehreren Gründen unzulässig:
1. Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht innerhalb einer 30 km/h-Zone ist nicht zulässig.
2. Die Anordnung einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht ist erst recht nicht in einer Tempo-30-Zone zulässig.
3. Der Radweg ist viel zu kurz. Im Hintergrund sieht man bereits das Schild Radweg Ende. Somit besitzt der Radweg keine Stetigkeit und ist damit unzulässig.

Radweg als Parkplatz genutzt
Auf diesem Radweg wird seit Jahrzehnten regelmäßig geparkt. Wer die Gefahr von Radwegen kennt, freut sich, die Fahrbahn benutzen zu dürfen. Wer die Radverkehrsregeln nicht kennt, fährt auf dem Gehweg an den parkenden Autos vorbei und verstößt gegen die STVO. In Weinheim kennen offensichtlich viele die Radverkehrsregeln nicht, denn sonst hätte die zuständige Verkehrsbehörde und das Ordnungsamt zusammen mit der Polizeibehörde diese Situation schon längst geändert.

In der Gegenrichtung sieht das dann so aus:

Durch die Fußgängerzone
Was im Hintergrund wie eine Einbahnstraße aussieht, ist in wirklichkeit eine Fußgängerzone.
Hier wird Radfahrern also empfohlen, durch die Weinheimer Fußgängerzone zu fahren. Komischerweise wird der Radverkehr in Gegenrichtung umgeleitet.

Wo verläuft hier der Radweg? – 4
Nimmt man den Weg links vom Schild, landet man nach 15 m im Gebüsch. Das rechte Wegelchen kann es normalerweise auch nicht sein, denn das wäre als Radweg zu schmal und damit unzulässig.

Überflüssiger Umweg für Radfahrer
An der Einmündung der Draisstraße in die Freiburger Straße sind auch Radfahrer gezwungen, ihre Fahrt nach rechts oder links fortzusetzen, obwohl sie geradeaus durch eine ruhige 30 km/h Zone weiter in Richtung Zentrum radeln könnten.
In der Gegenrichtung gibt es diese Einschränkung nicht. Somit ist der im Bild dargestellte Verlauf für Radfahrer eine Einbahnregelung. Den Grund einer solchen Regelung möge einmal ein Vertreter der zuständigen Verkehrsbehörde überzeugend darlegen.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 4
Am westlichen Ende der Breslauer Straße ist eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Nach ca. 50 m endet sie bereits. Eine sichere Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn fehlt. Wegen der fehlenden Stetigkeit darf es diesen Radweg gar nicht erst geben.
Beginn der Radwegbenutzungspflicht und die Aufleitung auf den Gehweg passen nicht zusammen.





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