Archiv für Weinheim
Radweg als Parkplatz genutzt
Auf diesem Radweg wird seit Jahrzehnten regelmäßig geparkt. Wer die Gefahr von Radwegen kennt, freut sich, die Fahrbahn benutzen zu dürfen. Wer die Radverkehrsregeln nicht kennt, fährt auf dem Gehweg an den parkenden Autos vorbei und verstößt gegen die STVO. In Weinheim kennen offensichtlich viele die Radverkehrsregeln nicht, denn sonst hätte die zuständige Verkehrsbehörde und das Ordnungsamt zusammen mit der Polizeibehörde diese Situation schon längst geändert.

In der Gegenrichtung sieht das dann so aus:

Durch die Fußgängerzone
Was im Hintergrund wie eine Einbahnstraße aussieht, ist in wirklichkeit eine Fußgängerzone.
Hier wird Radfahrern also empfohlen, durch die Weinheimer Fußgängerzone zu fahren. Komischerweise wird der Radverkehr in Gegenrichtung umgeleitet.

Wo verläuft hier der Radweg? – 4
Nimmt man den Weg links vom Schild, landet man nach 15 m im Gebüsch. Das rechte Wegelchen kann es normalerweise auch nicht sein, denn das wäre als Radweg zu schmal und damit unzulässig.

Überflüssiger Umweg für Radfahrer
An der Einmündung der Draisstraße in die Freiburger Straße sind auch Radfahrer gezwungen, ihre Fahrt nach rechts oder links fortzusetzen, obwohl sie geradeaus durch eine ruhige 30 km/h Zone weiter in Richtung Zentrum radeln könnten.
In der Gegenrichtung gibt es diese Einschränkung nicht. Somit ist der im Bild dargestellte Verlauf für Radfahrer eine Einbahnregelung. Den Grund einer solchen Regelung möge einmal ein Vertreter der zuständigen Verkehrsbehörde überzeugend darlegen.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 4
Am westlichen Ende der Breslauer Straße ist eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Nach ca. 50 m endet sie bereits. Eine sichere Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn fehlt. Wegen der fehlenden Stetigkeit darf es diesen Radweg gar nicht erst geben.
Beginn der Radwegbenutzungspflicht und die Aufleitung auf den Gehweg passen nicht zusammen.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 3
Das westliche Ende der Blumenstraße ist für den KFZ-Verkehr eine Sackgasse. Hier ist eine Radwegbenutzungspflicht entlang eines Spielplatzes angeordnet. Diese Anordnung ist aus mehreren Gründen unzulässig:
1. An den Pollern lässt sich erkennen, dass hier nur Zweiräder und Fußgänger unterwegs sein können. Eine besondere Gefahrenlage kann für Radfahrer somit ausgeschlossen werden.
2. Der Radweg ist mit einer Breite von ca. 1,5 m auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Somit erfüllt er nicht die baulichen Mindestanforderungen.
3. Innerörtlich sind linksseitige Radwege möglichst zu vermeiden.
4. Der Radweg hat eine Länge von ca. 50 m. Ihm fehlt somit die erforderliche Stetigkeit.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 2
Am Ortsrand von Weinheim, am Übergang zur Feldmark, sieht man diese Radwegbenutzungspflicht. Sie ist aus mehreren Gründen unzulässig:
1. Zeichen 260 lässt bereits darauf schließen, dass hier für Radfahrer keine Gefahr besteht.
2. Der Radweg ist mit einer Breite von ca. 1,5 m auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Somit erfüllt er nicht die baulichen Mindestanforderungen.
3. Innerörtlich sind linksseitige Radwege möglichst zu vermeiden.
4. Der Radweg hat eine Länge von ca. 100 m. Ihm fehlt somit die erforderliche Stetigkeit.

Wo verläuft hier der Radweg? – 3
An der Mannheimer Straße in Richtung Innenstadt, kurz vor dem Multzentrum, können sich Radfahrer ebenfalls ihren Radweg suchen. Der Radweg wird übrigens in beiden Richtungen benutzt, sodass die teilweise vorhandene Markierung von der Breite her nicht stimmen kann.

Wo verläuft hier der Radweg? – 2
Entlang der Mannheimer Straße in Richtung Weststadt (stadtauswärts) trifft man auf diese Regelung.
Entweder müssen Fußgänger ständig auf der rechten Rasenfläche laufen, was natürlich niemand tut oder Radfahrer müsssen die Fahrbahn benutzen.

Wo verläuft hier der Radweg? – 1
Entlang der Mannheimer Straße in Richtung Innenstadt trifft man auf diese Regelung.
Das Zeichen 241 und die Fehlende Radwegmarkierung darf es nicht geben.





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