Archiv für Bayern

Ausfallstraße Nord – Seefelder Straße

Radweg Herrsching Ausfallrichtung Nord die Seefelder Straße nach dem Ortsausgang begleitend

  1. zu schmal möglicherweise unter 1m breit
  2. von rechts ragen an einer Böschung wachsende Bäume in den Weg und begrenzen den Fahrraum dto. durch die Böschung mit mehr als 45 Grad Steile
  3. Baumwurzeln haben den Belag an vielen Stellen teils um bis zu 10cm angehoben
  4. der Weg wird durch sehr hohe Bordsteine > 10cm von der Straße abgegrenzt, was einen Sturz beim Abkommen von Radweg mehr als begünstigt
  5. ein Radweg findet sich nur auf der stadtauswärts führenden Seite
  6. und es gibt die netten blauen Schilder

Im Regelfall wird der Radweg nicht genutzt. Wie schaut es mit der Benutzungspflicht aus?

Wer haftet im Zuge eines Unfalls?

Grüße

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Ottobrunn b. München – viel zu schmale Fahrradwege

Entlang der Putzbrunner und Unterhachinger Straße existiert ein benutzungspflichtiger Radweg, der in seinem gesamten Verlauf nur ca. 85cm breit ist und somit die Vorgaben der VwV StVO bei weitem unterschreitet.

Unverständlich ist, warum das Landratsamt westlicher Richtung in der Putzbrunner Straße die Benutzungspflicht (weitgehend) aufgehoben hat, diese aber in östlicher Richtung weiter besteht und auch in der Unterhachinger Straße weiter in beiden Richtungen Bestand hat.

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Gefährliche Einmündung Nähe Putzbrunn (östl. München)

Entlang der Münchner Straße von München Waldperlach nach Putzbrunn verläuft ein in beiden Seiten benutzungspflichtiger Radweg. Zuständig für die Anordnung der Benutzungspflicht ist das Landratsamt München. An der Einmündung der Flurstraße ist eine Sichtbeziehung (lt. VwV erforderlich) auf Grund von Bebauung und dichtem Bewuchs durch Sträucher und Bäume nicht gegeben. Leider ist das Landratsamt seit Monaten nicht in der Lage, zu dieser Situation Stellung zu nehmen und diese Gefahrenquelle zu entfernen.

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unnötige Benutzungspflicht in Putzbrunn b. München

Da wollte wohl wieder ein Politiker zeigen, dass er den Radfahrern Gutes tut – aber gut gemeint und gut gemacht sind immer noch zwei paar Stiefel.

In Putzbrunn/Landkreis München wurde vor gut einem Jahr entlang einer nur äußerst selten befahrenen Straße mit viel Aufwand ein neuer Geh-/Radweg gebaut (natürlich mit Beleuchtung, die jetzt die ganze Nacht brennt, denn nachträglich eine Abschaltung einzubauen ist teurer, als sie brennen zu lassen). Dass hier eine Benutzungspflicht angeordnet wird, war zu erwarten und ist “aus Gründen der Verkehrssicherheit” (so steht’s im Protokoll der Verkehrsausschusssitzung) auch erfolgt. Die Polizei hat eine Benutzungspflicht weder angeordnet noch empfohlen, welche Gefahren hier also lauern, wissen nur die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Das wollen sie aber auch nach mehrfacher Nachfrage nicht verraten.

Der Radweg endet unmittelbar vor einer Fahrbahnverengung, zusätzlich wird die Sichtbeziehung durch einen dicken Baum massiv eingeschränkt.

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M-Neubiberg, Auf der Heid: Benutzungspflicht auf Tempo 30 Stichstraße

Die Stichstraße Auf der Heid im Münchner Vorort Neubiberg dient in erster Linie als Zufahrt zu einem Friedhof und zu Parkplätzen für die Besucher des Landschaftsparks. Obwohl die Straße kaum befahren und als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist, besteht die Gemeinde Neubiberg auf der Benutzungspflicht eines etwa 300 Meter langen gemeinsamen Fuß- und Radwegs (Zeichen 240).

Der Fall wurde bereits im Speptember auf drf ausgiebig diskutiert wo auch ein hanebüchernes Antwortschreiben der Gemeinde Neubiberg veröffentlicht wurde. Nachdem ich vor einigen Wochen an dieser Stelle vorbeigekommen bin und mich von der diesbezüglichen Starrköpfigkeit der Gemeinde überzeugen konnte, möchte ich angesichts des  BVerwG- Urteils vom 18. November 2010 diesen Fall nicht undokumentiert lassen und nochmal an die Highlights des Antwortschreibens erinnern.

Die genauen Gründe für die damals getroffenen Entscheidungen [die Anordnung der Benutzungspflicht] lassen sich heute leider im Detail nicht mehr nachvollziehen.  [...] Insgesamt hat sich die bestehende Regelung – wenn auch nicht streng regelkonform – an dieser Stelle in der Praxis bewährt, sodass wir keine Veranlassung zur Vornahme von Änderungen sehen.

Neubiberg, Auf der Heid

Neubiberg, Auf der Heid

Warum nur schafft es die Gemeinde Neubiberg nicht  die Zeichen 240 gegen Zeichen 239 (Fußgänger) mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei”  auszutauschen? Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist und war hier schon immer rechtswidrig und es gibt dort keinen erdenklichen Grund nicht auf der Fahrbahn fahren zu können. Ganz im Gegenteil sollte speziell dieser  Gehweg einzig und allein den Fußgängern vorbehalten bleiben, sind es doch hauptsächlich ältere und verletzliche Menschen die hier von der Bushaltstelle zum Friedhofsbesuch unterwegs sind.
Eine solche Verwaltungsdickköpfigkeit widerspricht doch völlig dem von Bürgermeister Heyland vorgeblich geflegten lösungsorientierterten und im Umgang fairen Stil.

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M-Aschheim: Radweg Ismaningerstr. zu schmal und grundlos benutzungspflichtig

Etliche Gemeinden im Umfeld Münchens beeindrucken mit abenteuerlich konstruierten Radwegen die zu allem Überfluss auch noch benutzungspflichtig ausgeschildert sind. Ein exemplarischer Fall ist die Ismaninger Straße in Aschheim die beidseitig mit viel zu schmalen benutzungspflichtigen Radwegen aufwartet (Z. 241).

Ungeachtet der deutlichen Unterschreitung der Mindestbreite gibt es spätestens seit der Fertigstellung der Umgehungsstrasse (B471) keinen Grund Radfahrer auf diese mickrigen Wege zu zwingen. In Fahrtrichtung Ortsmitte wird zunächst ein Bushäuschen haarsträubend umschwenkt bevor der Radweg im weiteren Verlauf an der Krezung Münchner/Erdingerstr. mit “Radfahrer absteigen” endet.

Dass auf beiden Bildern  “Geisterradler” zu sehen sind,  war keine Absicht des  Fotografen sondern ist symptomatisch  für Orte mit untauglichen Radverkehrsanlagen. Kein Mensch käme auf der Fahrbahn auf die Idee in entgegengesetzter Richtung zu fahren.

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M-Berg am Laim, S-Bahn Unterführung: Katastrophale Radwegführung

Die Berg am Laimer S-Bahn-Unterführung wurde kurz nach Fertigstellung des neuen  östl. gelegenen S-Bahn Zugangs (separate Rad/Fußgänger Unterführung) für Radfahrer in Nord-Süd Richtung  per Zeichen 254 gesperrt.  Zwar mag die zu Grunde liegende Motivation dieser Maßnahme, den Radverkehr in die neue Unterführung zu leiten, theoretisch nachvollziehbar sein, in der Praxis ist diese neue Radverkehrsführung aber äusserst schikanös und schafft zudem neue Gefahrenstellen.

Zeichnung1Die Truderinger Straße stellt eine wichtige, schnelle und stark genutzte Radverbindung zwischen der Innenstadt (A) und den Stadtteilen im Münchner Osten (B & C) dar.

Die neue Situation ist für Radpendler inakzeptabel, stellen sich einem auf dem Weg von A nach B statt früher NULL Fahrbahnquerungen nun ganze VIER Querungen (davon 3 Ampeln) in den Weg.

Dem nicht genug, es wurden dadurch neue Gefahrenstellen geschaffen:

- In West- Ost/Süd Richtung durch den Hauptstrom der rechtsabbiegenden Fahrzeuge die dem Verlauf der Truderinger Straße in die Unterführung folgen (vor dem Verbot schwomm man da einfach mit) ist man als gezwungenermaßen Geradeausfahrer durch den fließenden Rechtsabbiergerstrom stark gefährdet.

- In Richtung Nord muß um der Truderinger Straße folgen zu können nun umständlich über Eck abgebogen werden, das bedeutet zwei mal durch den regen LKW Verkehr in/aus der Zamilastrasse gefährdert zu werden statt wie früher gefahrlos auf der Linksabbiegerspur direkt abbiegen zu können.

Lösungsvorschlag:

Entfernung der Zeichen 254, wer will kann ohnehin der gelben Radverkehrsbeschildung in die neue Unterführung folgen. Dass der schmale Radstreifen auf der Ostseite der Unterführung und die Furt an der südwestlichen Ausfahrt unbedingt entfernt werden musste ist eigentlich nur mit konjunkturfördernder Geldverschwendung zu erklären, den Kfz-Verkehr hätten diese Überbleibsel wohl kaum behindert.

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N- Von-der-Tann-Straße: Rechtsabbiegender LKW verletzt Radfahrerin schwer

In Nürnberg Sündersbühl kam es am 29.10.2010 zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem rechtsabbiegenden LKW und einer parallel fahrenden Radfahrerin die bei dem Zusammenstoss schwer verletzt wurde.

[...] Gegen 12.00 Uhr befuhr ein 31-jähriger Lkw-Fahrer die Von-der-Tann-Straße in südliche Richtung. Beim Abbiegen in die Rothenburger Straße übersah er eine 69-jährige Frau, die auf dem Radweg in gleicher Richtung fahrend die Straße überqueren wollte. Der Fahrzeugführer erfasste die Radfahrerin im Frontbereich und schob sie mehrere Meter vor sich her. Indem sich die Frau geistesgegenwärtig am Kühlergrill festhielt, wurde sie nicht überrollt.

Sie wurde vom Rettungsdienst mit lebensgefährlichen Verletzungen zur stationären Behandlung in eine Klinik gebracht.

Die Verkehrspolizei Nürnberg ermittelt gegen den Unfallverursacher wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle

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Planegg, Lochhamer- Würmtalstr: Schwerverletzte auf Zweirichtungsradweg

Biermischgetränke kreuzen (SZ, 5.8.2010, S.R3)

Biermischgetränke kreuzen (SZ, 5.8.2010, S.R3)

Autofahrerin übersieht 72-jährige Radlerin

Trotz eines Zusatzschildes, das auf Radfahrer aus beiden Richtungen hinweist, hat…” (SZ, 5.8.2010, S.R3) eine von der Lochhamer in die Würmtalstraße einbiegende Autofahrerin die von rechts auf dem Zweirichtungsradweg der Würmtalstraße kommende Radfahrerin frontal über den Haufen gefahren.

Na ja, wohl nicht aus Absicht, auf der ampelbefreienden Abbiegespur wird einfach alle Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker auf das zügige Einfädeln in die Würmtalstraße gerichtet. Umsichtige, Blickkontakt suchende Radfahrer erkennen das recht einfach und reagieren entsprechend.  Unerfahrenen, Kindern, Älteren und Schwächeren gelingt das leider nicht immer mit Sicherheit.

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München, Berg am Laim: Beratungsresitente Lokalpolitiker?

Radweg ist Lokalpolitikern wichtig (SZ 4.8.2010, S. R3)

“Verwunderung löste im Berg am Laimer Bezirksausschuss das Vorhaben des Kreisverwaltungsreferats aus, die Radwegbenutzungspflicht in der Neumarkter Straße aufzuheben. Im Gegensatz zur Verwaltung war man im BA sehr wohl der Auffassung, dass der überwiegende Teil der Radfahrer auf einem eigenen Strecke [sic] besser aufgehoben sei, als auf einer Straße, die sie mit den Autofahrern teilen müssten, sagte der stellvertretende BA-Vorsitzende Robert Kulzer (SPD).” Seinem Kollgen von der CSU (Dietmar Kohler) wollte es laut SZ “überhaupt nicht in den Kopf” warum einerseits von der Stadt versucht wird den Radfahreranteil zu erhöhen, andererseits aber Benutzungspflichten aufgehoben werden.

Konkret handelt es sich um einen etwa 500m langen Abschnitt zwischen Baumkirchner Str. und Weihenstephaner Str, den einzigen noch benutzungspflichtigen Radwegabschnitt im gesamten Verlauf der Neumarkter/Hansjakobstraße.  Ursprünglich dürfte die Benutzungspflicht hier aufrecht erhalten worden sein weil dieser Straßenabschnitt als LKW Umfahrung des Berg am Laimer Ortszentrums ausgeschildert ist und zudem im Berufsverkehr als weithin bekannter Schleichweg zur A94 gut frequentiert ist.

Der Zustand und die Anlage des Radwegs  (v.a. die Südseite) ist miserabel. Hinter einer Reihe parkender PKW und LKW  versteckt wird der Radweg von zahlreichen schlecht einsehbaren Firmen- und Gewerbeeinfahrten gekreuzt. Folgerichtig möchte das Kreisverwaltungsreferat hier die Benutzungspflicht aufheben um den Radfahrern die sicherere Fahrt auf der Straße freizustellen.

Zugleich wurden seitens der Verwaltung Vorschläge unterbreitet die Verkehrsbelastung zu reduzieren was aber von der Lokalpolitik, wohl aus wirtschaflichen Gründen, unerwünscht ist.

Wie dann eine Radweggestaltung im Sinne des BA aussieht wird in diesem Artikel deutlich: http://www.wochenanzeiger.de/article/98465.html

Bisher gibt es nur – und die nicht mal durchgängig – Pseudo-Radwege: schmale vom Autoverkehr nur durch auf den Asphalt gemalte Streifen getrennt. Nun sieht die Planung zwei Meter breite Radfahrstreifen vor.“  In einer BA Hofpostille unter der Überschrift  “Radler bald sicherer“!
Die Fahrbahnbreite von 6,50 Meter bleibt erhalten, was dem BA wichtig war, denn die Straße ist stark befahren.“  (Warum nimmt der BA nicht die Vorschläge der Verwaltung zur Verkehrsreduzierung an?)

Die Parkplatz-Sucher [sic] wird freuen, dass drei zusätzliche Stellplätze geschaffen werden können. Einem besonderen Anliegen des Bezirksausschusses wird auch Rechnung getragen werden: An der Kreuzung Neumarkter Straße/Baumkirchner Straße wird in der Neumarkter Straße die eigene Linksabbiegerspur erhalten bleiben.”  Gratulation, drei Parkplätze und der PKW/LKW Schleichweg Riedgauer-Neumarkter-Zamdorf bleibt offen.  Wurde diese riesen Tunnelkonstruktion am Leuchtenbergring nicht gerade auch damit gerechtfertigt und von der Lokalpolitik verlangt, um ebensolche Schleichwege obsolet zu machen, also den Verkehr in ihrem Viertel zu reduzieren?

Neumarkter Str. Süd, Z. 241

Neumarkter Str. Süd, Z. 241

Neumarkter Str. nördl., Z.237

Neumarkter Str. nördl., Z.237

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