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Ellingen – Weißenburger Straße – Radler ohne Vorrang
Verfasst von Giessen_Fahrradfreundlich unter Ellingen am 22/07/2008
Der benutzungspflichtige Radweg entlang der Weißenburger Straße wird über die Zufahrt zur B2 ohne Vorfahrt geführt.
Diese Regelung verstößt gegen die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die besagt:
“Wo mit dem Zeichen 237, 240 und 241 ein Sonderweg (auch) für Radfahrer und damit eine Radwegebenutzungspflicht begründet wird, dürfen die Radfahrer an Kreuzungen und Einmündungen im Zuge von gekennzeichneten Vorfahrtstraßen [...] nicht sich selbst überlassen bleiben. Zur Radwegeführung sind hier Radfahrerfurten zu markieren.”
Radfahrerfurten wiederum sind Markierungen, durch die ein Radweg über einen Knotenpunkt weitergeführt wird und die den Vorrang der Radfahrer unterstreichten.




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