Archiv für Regensburg
Urteil: Radwegbenutzungspflicht nur in Ausnahmefällen rechtens
Verfasst von Admin unter Allgemeines / Bundesweit, Regensburg am 10/11/2009
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Und wieder mußte eine Kommune gerichtlich an die Achtung geltenden Rechts erinnert werden. Der aktuelle Fall wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden und drehte sich um die Rechtmässigkeit der Benutzungspflicht mehrerer gemeinsamer Fuß- und Radwege in 3 suburbanen Dörfchen südlich von Regensburg.
Die hier verhandelte Situation spiegelt einen bundesweiten Missstand wider und so kann man dem ADFC Kreisverband Regensburg für seine Mühen danken damit ein weiteres Grundsatzurteil im Sinne der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer erstritten zu haben. Nun bleibt zu hoffen, dass der Gerichtsspruch mehr Strahlkraft hat als nur ein weiteres Argumentations Aktenzeichen in künftigen Auseinandersetzungen darzustellen.
Artikel zum Urteil und Diskussion mit dem Kläger auf regensburg-digital.de
Regensburg – Platz der Einheit
Verfasst von transalt unter Regensburg am 07/05/2008
Durch einen winzigen Auffangradweg am Ende der Dr.-Johann-Maier-Str. ist man gezwungen, zum Linksabbiegen in die Jakobstr. den Radweg zu benutzen. Direktes Linksabbiegen ist nicht möglich. Radfahrer brauchen für diese Route 1,25 bis 2,5 Minuten. Im Vergleich: Kfz 0-1,25 Minuten. Zusätzlich handelt man sich 9 Bordsteinkanten und Konflikte mit Fußgängern ein, deren Gehweg für das Aufkommen dort viel zu klein bemessen ist.
Regensburg – Nordgaustrasse
Verfasst von transalt unter Regensburg am 01/05/2008
Regensburg – Nordgaustrasse – Vorfahrtunfall
Verfasst von transalt unter Regensburg am 01/04/2008
Vorfahrt von Radfahrerin durch PKW Fahrer missachtet
Die Vorfahrt einer 36-jährigen Radfahrerin missachtete ein 60-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Cham am 31.03.2008 gegen 17.30 Uhr. Von der Holzgartenstr. aus war der Mann in die Nordgaustr. eingefahren.
Er übersah dabei die ordnungsgemäß auf dem Radweg fahrende 36-jährige Radlerin. Die stürzte bei der Kollision u. verletzte sich leicht. 200 Euro beträgt der Schaden bei dem Verkehrsunfall. Hierzu wird der 60-jährige Fahrer eines Volvo wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.




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