Archiv für Fürth
Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang des Fürther Ortsteils Fahrenbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Rimbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässig Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Fürther Ortsteils Fahrenbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fürth das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Fürth steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fahrenbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.





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