Archiv für Hessen

Offenbach – Mittelseestraße – Einbahn in Gegenrichtung

Einbahnstraße ist zwar laut Fahrbahnmarkierung für das Radfahren auch in die entgegengesetzte Fahrtrichtung erlaubt. Allerdings ist es nicht zu empfehlen, weil kein Autofahrer, aus der Hospitalstraße kommend dies wissen – oder einsehen kann.

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Offenbach – Berliner Straße / Stadthof – Radwegende

Benutzungpflichtiger Radweg endet einfach so, auf einem kleinen Parkplatz, an einer Tiefgaragenausfahrt, kurz vor einer Bushaltestelle – in einem Bereich also, wo neben den parkenden Autos auch viele Fußgänger unterwegs sind. (400 m weiter, an einer Fußgänger-Ampel beginnt er dann wieder neu)

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Offenbach – Berliner Straße – Radweg als Gehweg für Autofahrer?

benutzungspflichtiger Radweg verläuft zwischen Parkplatz und Grünstreifen (Autofahrer, die ihr Auto abgestellt haben, müssen zwangsläuf den Radweg entlang zur nächsten Lücke im Grünstreifen laufen, um auf den Fußweg zu gelangen). Außerdem müssen Pkw, die aus den Grundstückausfahrten wollen, sehr weit vor fahren, um an den parkenden Autos die Straße einsehen zu können – und behindern so zusätzlich den Radweg.

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Offenbach – Kaiserlei-Kreisel / Berliner Straße – Zweirichtungsradweg

Der Radweg ist in diesem Bereich in beide Richtungen zu befahren und verläuft direkt neben dem Fußweg. Für Autofahrer in der Ausfahrt des Parkplatzes ist der Radweg nicht weit genug einsehbar.

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Frankfurt – Mörfelder Landstraße – Radweg und Autos

Hier gibt es seit diesem Jahr einen Rad-Fahrstreifen direkt auf der Fahrbahn (und die Autos parken dafür auf dem ehemaligen Radweg).

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Burgwald Ernsthausen – Marburger Str. / Abzw. Raiffeisenstrasse

Radweg-Ende-Schild des links verlaufenden Radweges steht erst an der Straßenabzweigung. Ein Hinweis für Geradeausfahrer wäre aber schon am Fußgängerüberweg sinnvoll. Ohne diesen Hinweis werden Radfahrer, die geradeaus weiterfahren wollen, nicht sicher auf die rechte Seite der Hauptstrasse geleitet.

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Gießen – Gießener Ring

Für Radfahrer aus Richtung Wettenberg-Krofdorf endet hier der z.T. benutzungspflichtige Radweg neben der Bundesstraße 429. Radfahrer sollen vermutlich nach Gießen auf den Weg “Weilburger Grenze” wechseln.

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Für Ortsfremde ist jedoch nicht zu erkennen, wohin der Weg “Weilburger Grenze” führt, insbesondere, weil er wenige Meter später nicht mehr entlang der Bundesstraße weiterführt.

Aus diesem Grund liegt es nahe, auf der Bundesstraße zu fahren, die scheinbar einen Radfahrstreifen auf der rechten Seite hat.

Der scheinbare Radfahrstreifen ist jedoch wohl ein Standstreifen einer Kraftfahrstraße. Dass es sich um eine Kraftfahrstraße handelt, die für Radfahrer aus gutem Grund gesperrt ist, ist jedoch an dieser Stelle nicht ersichtlich, weil das entsprechende Schild (Zeichen 331) an dieser Stelle fehlt.

Es wäre also nötig das Zeichen 331 anzubringen und eine Radwegweisung nach Gießen durchzuführen, damit Radfahrer nicht auf den Gießener Ring fahren.

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Wettenberg – Am Augarten

Der benutzungspflichtige, straßenbegleitende Radweg entlang der Bundesstraße wird rechtswidrig aus dem Sichtfeld der Bundesstraße verschwenkt. Der benutzungspflichtige Radweg ist laut Beschilderung offiziell nicht unterbrochen. Trotzdem sollen die Radfahrer einer einmündenden Nebenstraße Vorfahrt gewähren, während die Bundesstraße vorfahrt hat.

Fahrradfahrern wird so das Recht der Vorfahrtsstraße genommen.

Die folgenden Bilder geben den Fahrt-Verlauf von Wettenberg nach Gießen wieder.

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