Archiv für Hessen

Radwegbenutzungspflicht unzulässig – 1

Während der Ortsdurchfahrt entlang der Darmstädter Straße im Ortsteil Auerbach in Fahrtrichtung Süden trifft man auf die untenabgebildete einzige Radwegbenutzungspflicht auf einer Länge von etwa 300 m. Weder davor, noch danach gibt es eine weitere Benutzungspflicht. Auch in der Gegenrichtung nicht. Die baulich angelegten Radwege sind mit einer Breite von 1 m zu schmal.

An der gezeigten Stelle wurde im Bereich einer Bushaltestelle der Belag durch rote Verbundsteine auf einer Breite von 1,38 m erneuert. Danach verjüngt sich der Radweg wieder auf eine Breite von 1 m, wie das zweite Bild zeigt.

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Weiterstadt: “nur Komfortmängel”

Hier geht ein benutzungspflichtiger Radweg nahtlos in einen verbotenen Gehweg über. Eher böswillige Absicht als wie zu wenig rosarote Pflastersteine. Die Stadt Weiterstadt meint dies sei “nuuur ein Komfortmangel.”wei

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Lampertheim: Die “bösen” Radfahrer

Nur einmal Unfall mit Radfahrer-Beteiligung und aus ist’s.L 3010lamp

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Groß-Gerau: DB-Bahnstrecke als vorsätzliche Radfahrer-Barriere

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“Mauer” in Groß-Gerau! Radfahrer dürfen nicht auf dem normalen Weg, wie der übrige Verkehr, über die Frankfurter Straße am Bahnhof von der Groß-Gerauer Innenstadt zu den nördlich der Bahn gelegenen Stadtteilen und umgekehrt fahren. Die Brücke der ehemaligen B 44 ist zwischen beiden Kreiseln für Radfahrer mit VZ 254 gesperrt. Die Unterführung mit befahrbaren Rampen ist als Sonderweg für FUSSGÄNGER mit Zusatz “Radfahrer absteigen” beschildert. Dennoch führt auf der nördlichen Seite der Bahn ein rosarothellgrau gepflasterter, in beiden Richtungen benutzungspflichtiger Geh-und Radweg direkt unter der Brücke heran. Die einzigen legalen Querungsmöglichkeiten liegen jeweils rund einen Kilometer von hier auseinander. Im Osten der beschrankte Bahnübergang “Mittelstraße”, der immer schön lange zu ist, und im Westen die Brücke “Nordring” auf mittelmäßigen gemeinsamen Geh-und Radweg.

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Darmstadt: Nur ein Unfall genügt

Im September 2005 raste ein Jugendlicher mit seinem Mountain-Bike den abschüssigen Teil der Wilhelminenstraße hinunter. Dabei stieß er an der Kreuzung mit der Elisabethenstraße mit einem fahrradschiebenden Fußgänger zusammen, der dabei sehr schwer verletzt wurde. Das war für die Stadt sofort Anlaß genug, diesen Abschnitt zu sperren. Zunächst in beiden Richtungen, jetzt nur noch bergab. Unberührt führt aber denoch eine Hauptradroute in die Verbotsstrecke, was in sich einen vollkommenden Widerspruch bedeutet. Krachen aber in der weitgehenden für Radfahrer erlaubten Fußgängerzone zwei Lieferwagen zusammen, werden diese aber nicht verboten.K800_RW0369

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Groß-Gerau: Radfahrer über die Wiese?

Das hier ist so richtig typisch kleinere Kreisstadt. Da sich Kleinstädte die teuren “Richtlinien für Stadtstraßen”, sowie die “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen” von der Bundesagentur für Straßen und Verkehrswesen nicht leisten können, kommt sowas dabei raus. Der Radweg endet in einem reinen Gehweg. Erst nach ca 5 Meter am zweiten Schilderpfosten ist dieser dann für Radfahrer erlaubt. Wer schiebt schon 5 Meter (ca. 3 Fahrradlängen oder 10 Schritte)? Die Relation in Richtung Mörfelden und umgekehrt steht Radfahrern außer Fußgängern über die vorhandene, weitabgesetzte Furt, die auf beiden Seiten auf hellgraues Pflaster trifft, nicht zur Verfügung. Sie können also ab hier nur in Richtung Klein-Gerau weiterfahren.K800_RW0820

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Bobstadt: Fahrradfeindliche Bauern?

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Radfahrer-Verboten-Schild (Z 254) an einem Feldweg. Es ist schon schlimm, wie die meisten ( vor allem besonders in Rheinland-Pfalz und einigen “neuen” Bundesländern ) Wald-und Feldwege mit dem Z 250 “Verbot für Fahrzeuge aller Art. …Fahrräder und Kleinkrafträder dürfen geschoben werden” mit den Zusätzen wie “Land-und forstwirtschaftlicher Verkehr frei”, “Anlieger frei” und Ähnliches  für Radfahrer mitgesperrt werden. Hier muß es wohl besonders zwischen einem Fahrrad und einem Traktor (oder etwas anderem Motorisiertem) gerasselt haben. Da Radfahren offensichtlich als “vermeidbar” gilt, reicht ein einziger Vorfall aus, um einen Weg oder eine Straße dauerhaft für Radfahrer zu sperren.

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Radfahrer auf Radweg angefahren

Vorfahrt auf Radweg missachtet – Fahrradfahrer schwerverletzt

Heuchelheim: Bereits am Dienstag vergangener Woche, 09.08., gegen 18.30 Uhr, wurde ein 42-jähriger Fahrradfahrer in der Rodheimer Straße bei einem Verkehrsunfall schwerverletzt. Beim Einbiegen auf die Rodheimer Straße missachtete ein 48-jähriger PKW-Fahrer die Vorfahrt des auf dem Fahrradweg fahrenden 42-Jährigen. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der Radler stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog, sodass er in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden von rund 200 Euro.

Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43559/2098164/

Anmerkung: Der genaue Ort ist leider nicht angegeben worden.

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Radfahrer auf linkem Radweg angefahren

Gießen (ots) – Vorfahrt missachtet – 44-jähriger Radfahrer schwerverletzt

Gemarkung Biebertal / L 3886: Ein schwerverletzter Radfahrer und ca. 5.500 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich bereits am Montag, dem 02.05, an der Einmündung zur Landstraße 3886 ereignete. Gegen 06.40 Uhr war ein 28-jähriger PKW-Fahrer in Biebertal auf der Straße “An der Amtmannsmühle” unterwegs und wollte nach rechts, auf die L 3886 in Richtung Rodheim-Bieber abbiegen. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines 44-jähirgen Fahrradfahrers aus Herborn, der auf dem Radweg in Richtung Gießen fuhr. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der 44-Jährige schwerverletzt wurde.

Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43559/2038107/

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Radfahrer, nein danke! (V)

Die siedlungsnahe Feldflur von Oestrich Winkel ist fast komplett für das Radfahren gesperrt, viele Fälle mit Zeichen 250 + “Landwirtschaftlicher Verkehr frei”   –   Markierung nur auf Übersichtskarte

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Stop SOPA