Archiv für Rheinland-Pfalz

Sprung übers Geländer?

In der Aulstraße in Trier fordert ein Wegweiser zum Sprung über ein Geländer Richtung Trier-Centrum auf (Stand 20.8.2010).

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Gefährliche vielbefahrene Einfahrt über einen Radweg

Die Fläche um den Rewe Markt wurde weiter ausgebaut, es entstand ein großer DM Markt, ein Aldi, sowie ein Anbau an den Rewe. Entsprechend groß ist der Parkplatz und der Andrang von Autofahrern, über die neu gebaute Einfahrt zu fahren um einzukaufen. Die Radwegesituation wurde hierbei leider untergeordnet, denn mit der neuen Einfahrt mit Geländerbegrenzung entsteht eine sehr gefährliche Situation; zum einen müssen die Autofahrer mit der Motorhaube bis an den Radweg heran fahren, um überhaupt auf der Straße den Verkehr beobachten zu können. Zum anderen ist das Geländer gerade so hoch, dass ein Kind nicht oder nur sehr schlecht gesehen werden kann.

Auf den Bildern habe ich mein Rennrad  (in RH 60cm!) an dem Geländer platziert, um zu zeigen, wie hoch dieses ist. In stark gebückter Haltung könnte selbst eine erwachsene FahrerIN übersehen werden! Hinzu kommt die Hektik des Straßenverkehrs, weil gerade diese Stelle sehr viel befahren ist. Viele Autofahrer fahren daher schon gleich bis auf den Radweg drauf, um nicht auch noch den Fahrradverkehr passieren lassen zu müssen.

Eine gute Lösung wäre hier, die Abschaffung des gesamten Radweges. Denn dieser birgt einerseits große Risiken, andererseits ist eine Benutzungspflicht unbegründet, denn der Radweg endet in 50m Entfernung,  und auf der Straße sind lediglich 50km/h erlaubt. Eine unverhältnismäßige Behinderung des Autoverkehrs  ist durch Radfahrer also auch nicht gegeben.

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Bingen am Rhein – Münster-Sarmsheim Richtung Büdesheim – Schieben erzwungen

Lange gab es hier keinen Radweg und es ging alles reibungslos. Als man sich beschloss, einen Radweg anzubauen, gab es leider ein Problem: Denn die Brücke, die über die Nahe führt, ließ sich nicht einfach verbreitern. Also unterbrach man den gemischten Fußgänger/Radfahrerweg für ungefähr 100m, stellte ein Schild “Fußgängerweg” sowie “Radfahrer absteigen” auf und zwingt jetzt Radfahrer, ihr Gefährt über den Fußweg zu schieben. Schade, dass ein Radfahrer nur dann auf dem Gehweg schieben darf, wenn er mit seinem mitgeführten “Fahrzeug” keine Fußgänger behindert – was er aber zweifellos tut sobald er auf dem engen Gehweg schiebt. Also ist man als Radfahrer so oder so wieder der Böse….. Verfeinert wird das Ganze mit Laternen entlang des Radwegs, die sich allerdings um 12Uhr nachts abschalten.

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Zwischen Bingen und Büdesheim – behindernde Verkehrsführung

Hier fängt mein Lieblingsradweg an:
Vom Naheradweg aus dem Süden kommend, werde ich nun aufgefordert, die Straßenseite zu wechseln, wenn ich nach NordWesten in Richtung Bingen möchte. Denn dort führt ein fahrbahnbegleitender Radweg entlang.

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Der Radweg ist freundlicherweise so angelegt, dass er genau DURCH eine Bushaltestelle führt und 50m weiter nochmal eng an einer Bushaltestelle vorbei:

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Und jetzt kommt man an eine Schlüsselstelle; um weiter den benutzungspflichten Radweg zu befahren, muss man über dieser Kreuzung zweimal die Straßenseite mittels Fußgängerampeln wechseln. Der Selbstversuch hat gezeigt, dass es in der Nachmittagszeit (etwa 16:30) genau 1:50min dauert, bis man den weiterführenden Radweg erreicht hat.

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Auf diesem gemeinsamen Fußgänger/Radfahrerweg angekommen ist ein schnelles Vorankommen so gut wie ausgeschlossen, da hier oft Familien mit Kindern oder Spaziergänger mit ihren Hunden unterwegs sind. Hinzu kommt, dass sich am Ende des Weges die Wegbreite mal eben um die Hälfte verringert. Fußgänger und Radfahrer müssen sich also “irgendwie” arrangieren, um aneinander vorbeizukommen:

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Naheradweg Bingen-Büdesheim

Wie man an den Bildern erkennen kann, ist diese Kurve weder von der einen, noch von der anderen Seite kommend, in irgend einer Weise einsehbar. Alles, was die Stadt dagegen tut, ist die Fahrbahnbegrenzung neu einzuzeichnen, was das Gefahrenpotential aber nicht sehr mindert.
PS: Der Radweg ist nicht benutzungspflichtig!


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Naheradweg Büdesheim

Was man auf der Karte nicht erkennen kann, ist, dass an dieser Stelle ein neu angelegter Radweg auf den Naheradweg führt. Hier muss gelobt werden, dass seit kurzem der Naheradweg NICHT mehr benutzungspflichtig ist. Einige weitere benutzungspflichtige Radwege in Bingen und Umgebung wurden in letzter Zeit aufgehoben.

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Zwischen Bingen und Büdesheim – Clevere Beschilderung

Hier ein gutes Beispiel einer durchdachten Neubeschilderung:
Scheinbar hat die Stadt endlich erkannt, dass dieser Weg nicht den Anforderungen eines Radweges genügt. Also wurde dieser Weg mit einem neuen “Fußgängerweg” Schild ausgestattet.

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Befährt man den Weg allerdings von der anderen Seite, so ist dieser weiterhin ein benutzungspflichtiger Fußgänger/Radfahrerweg:

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Dass der Radfahrer erheblich gefährdet wird, wenn bei einem der vielen parkenden Autos die Tür auf geht, dürfte jedem klar sein! Und weit rechts kann man leider auch nciht fahren, weil man dann von Fußgängern überrascht wird, die berechtigterweise aus ihren Grundstücken kommen.

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Bacharach – Offroad Erlebnis

Als Mountainbiker hat man gut lachen auf diesem Weg. Jeder Rennradfahrer wird aber zum ultimativen Offroad Erlebnis gezwungen, wenn man sich den Zustand dieses Radwegs ansieht. Die Wurzeln der Bäume reißen den Weg immer weiter auf und man tut nichts dagegen, um den Weg auszubessern. Rechts des Radwegs ist ein Wohnmobilpark vom benachbarten Campingplatz. Als Radfahrer wird man von den rechtsabbiegenden Autos kaum gesehen. Vorallem Wohnmobile können diesen Winkel sehr schlecht einsehen. Zufällig habe ich gerade in diesem Moment ein Wohnmobil vor die Linse bekommen, so dass man die Problematik sehr gut erkennen kann.

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Bingen Büdesheim – Ecke Schultheiß Kollei Strasse / Hitchinstrasse

Am Ende der Hitchinstrasse beginnt ein Radweg, der rechts in die Schultheiß Kollei Strasse abbiegt und dort ohne sichere Einfädelung in den fließenden Verkehr wieder aufhört.

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Langenlonsheim Laubenheim – Nahe Weinstrasse (B48) Abzw. Binger Strasse

Der Radweg von Osten über die Eisenbahnbrücke wird nach Querung der B48 auf einen Wirtschaftsweg geführt, der von Radfahrern wie Landwirten gleichermaßen benutzt werden kann. Das kann (bei aller gebotenen Rücksichtnahme) zu nicht ungefährlichen Nutzungskonkurrenzen führen, zumal Radfahrer nicht auf diesen Wechsel der Wegewidmung hingewiesen werden.

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