Am Beginn/Ende des benutzungspflichtigen kombinierten Fuß- und Radweges ist der Bordstein nicht abgesenkt (Höhe ca. 7 cm).
Am Beginn/Ende des benutzungspflichtigen kombinierten Fuß- und Radweges ist der Bordstein nicht abgesenkt (Höhe ca. 7 cm).
Gefahrenstelle, gemeinsamer Fuß- und Radweg, Schikane
Diese Meldung wurde am 10/09/2008, 19:07 unter Biebertal verfasst. Sie können alle Antworten auf diese Meldung nachverfolgen mit RSS 2.0. Sie können eine Antwort, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite hinterlassen.
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