Im September 2005 raste ein Jugendlicher mit seinem Mountain-Bike den abschüssigen Teil der Wilhelminenstraße hinunter. Dabei stieß er an der Kreuzung mit der Elisabethenstraße mit einem fahrradschiebenden Fußgänger zusammen, der dabei sehr schwer verletzt wurde. Das war für die Stadt sofort Anlaß genug, diesen Abschnitt zu sperren. Zunächst in beiden Richtungen, jetzt nur noch bergab. Unberührt führt aber denoch eine Hauptradroute in die Verbotsstrecke, was in sich einen vollkommenden Widerspruch bedeutet. Krachen aber in der weitgehenden für Radfahrer erlaubten Fußgängerzone zwei Lieferwagen zusammen, werden diese aber nicht verboten.
Darmstadt: Nur ein Unfall genügt
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#1 von Radlos am 27/12/2011 - 21:42
Was auf dem Foto nicht deutlich zu erkennen ist: Direkt über dem Sperrschild führt ein Radwegweiser den Radverkehr direkt in die Fußgängerzone. Stand März 2011