Sinnloser benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg
in einer Straße mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Konflikte zwischen Fußgängern wären selbst dann unausweichlich, wenn die Fußgänger sich regelkonform verhalten würden (*hust* *hust*), da der Fußgängerweg mit Gerüsten und Stühlen vollgestellt ist. Das Fußgängeraufkommen ist aufgrund der ansässigen Geschäfte und Cafes / Restaurants sehr hoch.
Schon aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung ist eine besondere Gefährdung der Radfahrer auf der Fahrbahn, der mit einem Radweg abgeholfen werden könnte, nicht zu erkennen. Im Gegenteil der Radweg erhöht das Konfliktpotential enorm.







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