Zwischen Bingen und Büdesheim – Clevere Beschilderung


Hier ein gutes Beispiel einer durchdachten Neubeschilderung:
Scheinbar hat die Stadt endlich erkannt, dass dieser Weg nicht den Anforderungen eines Radweges genügt. Also wurde dieser Weg mit einem neuen “Fußgängerweg” Schild ausgestattet.

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Befährt man den Weg allerdings von der anderen Seite, so ist dieser weiterhin ein benutzungspflichtiger Fußgänger/Radfahrerweg:

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Dass der Radfahrer erheblich gefährdet wird, wenn bei einem der vielen parkenden Autos die Tür auf geht, dürfte jedem klar sein! Und weit rechts kann man leider auch nciht fahren, weil man dann von Fußgängern überrascht wird, die berechtigterweise aus ihren Grundstücken kommen.

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