Zeichen 241, also Radwegebenutzungspflicht auf einem völlig zu schmalen Radweg, der nur ca. 1m breit ist. Die Straße ist sehr eng gestaltet. Die Bebauung ist relativneu, so daß dieser “Radweg” unentschuldbar ist.
Zeichen 241, also Radwegebenutzungspflicht auf einem völlig zu schmalen Radweg, der nur ca. 1m breit ist. Die Straße ist sehr eng gestaltet. Die Bebauung ist relativneu, so daß dieser “Radweg” unentschuldbar ist.
Mindestbreite, Radwegebenutzungspflicht, Schikane
Diese Meldung wurde am 18/02/2009, 10:28 unter Rendsburg verfasst. Sie können alle Antworten auf diese Meldung nachverfolgen mit RSS 2.0. Sie können eine Antwort, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Seite hinterlassen.
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