Aktuelle News der Radmelder:
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Widersprüchliche Ausschilderung
Beim Befahren des Radweges Deutsche Weinstraße trifft man von der Villenstraße her kommend an der Einmündung zur Rittergartenstraße auf die im Bild dargestellte Ausschilderung. Danach müssen auch Radfahrer gemäß STVO an dieser Stelle nach rechts abbiegen.
Die Radwegweiser zeigen allerdings nach links bzw. geradeaus. Somit befinden sich Radfahrer an dieser Stelle in einer Zwickmühle und müssten eigentlich schieben, wenn sie der Radwegweisung folgen wollen.
Ein Anschreiben an die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung im Juli 2010, in dem auf die widersprüchliche Beschilderung hingewiesen wurde, blieb unbeantwortet.

Unsichtbarer Radwegweiser
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Lampertheim am 29/12/2011 erfasst.
Zwischen den Lampertheimer Ortsteilen Neuschloss und Hüttenfeld zeigt ein Radwegweiser in Richtung Viernheim. Dumm nur, dass er sich direkt hinter einem Spiegel versteckt. Siehe roter Kreis.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Rimbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fahrenbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang des Fürther Ortsteils Fahrenbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Rimbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässig Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Fürther Ortsteils Fahrenbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fürth das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Fürth steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fahrenbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Warum ist die Durchfahrt verboten?
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Wachenheim am 29/12/2011 erfasst.
Fährt man auf dem Radfernweg Deutsche Weinstraße durch Wachenheim, trifft man auf dieses Verbotsschild. Vielleicht gibt es ja Gründe dafür. Dann stellt sich aber die Frage, warum man den Radfernweg ausgerechnet hier lang führt.
Somit bleibt Radfahrern nichts anderes übrig als abzusteigen und zu schieben. Wie weit zu schieben ist, bleibt zunächst unklar.
Vielleicht hat wieder einmal ein Behördenvertreter beim Aufstellen des Zeichens 250 nicht beachtet, welchen Einfluss es auf den Radverkehr hat, weil er nur in der Kategorie Autoverkehr denken kann.

Warum ist die Durchfahrt verboten?
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heidelberg am 29/12/2011 erfasst.
Westlich von Heidelberg, in der Feldmark zwischen Heidelberg und Eppelheim wird Radfahrern die Durchfahrt verboten. Vielleicht gibt es ja Gründe dafür. Dann stellt sich die Frage, warum man die Kurpfalzroute und den Paneuroparadweg ausgerechnet hier entlang führt.
Somit bleibt Radfahrern nichts anderes übrig als abzusteigen und zu schieben. Wie weit zu schieben ist, bleibt unklar.
In der Gegenrichtung gibt es diese Einschränkung nicht. Vielleicht hat wieder einmal ein Behördenvertreter beim Aufstellen des Zeichens 250 nicht beachtet, welchen Einfluss es auf den Radverkehr hat, weil er nur im Autoverkehr denken kann.




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