Aktuelle News der Radmelder:

Zur vollständigen Ansicht der Meldung auf die jeweilige Überschrift klicken

schmaler Angebotsstreifen entlang parkender Autos

An der Rheinischen Straße gibt es ab der markierten Stelle einen gestrichelten Angebotsstreifen für Radfahrer. Nicht nur, dass der Radstreifen für einen benutzungspflichtigen Radstreifen viel zu schmal wäre – er lässt auch kaum Möglichkeit für einen Sicherheitsabstand zu den rechts parkenden Autos. Wer also mittig auf dem Angebotsstreifen fährt, wird von rückwärts ausparkenden Autos sehr spät gesehen. Dieser Gefahr kann der Radfahrer aus dem Weg gehen, indem er den Radstreifen meidet und die Fahrbahn nutzt. Dazu sind Angebotsstreifen nunmal da!

Das Problem an Angebotsstreifen ist jedoch, dass viele Autofahrer  den Unterschied zu einem benutzungspflichtigen Radweg nicht kennen und einen durch Hupen oder sogar Abdrängen (ist mir an dieser Stelle passiert) versuchen zu belehren.

Um diese Stelle zu entschärfen wäre es entweder nötig, den Radstreifen zu verbreitern oder ganz zu entfernen. Zweitere Lösung halte ich für die bessere, denn so werden auch diejenigen Radfahrer nicht dazu verleitet  ohne Sicherheitsabstand zu fahren, die den Radweg für den sichereren Weg halten.

PS: Die Radwegesituation ist durch die StreetView Ansicht relativ gut erkennbar!

, , ,

Keine Kommentare

Umständliche Radwegführung an der Ecke Viktoriastraße/Ostwall

Kommt man von der Viktoriastraße aus, so ist das kleine Stück Einbahnstraße zwischen “Auf dem Brand” und “Ostwall” für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegeben. Kommt man nun an die nächste Kreuzung, kann man dort jedoch nicht links in die Einbahnstraße einbiegen – diese ist wiederum nicht mehr freigegeben. Die Radwegführung sieht vor, dass Radfahrer die Straße kreuzen und sich auf einem gemeinsamen Fußgänger-/Radweg bis zur Ampel auf Höhe des Ostenhellwegs einen schmalen Weg teilen. Von dort wird man wieder links gegen die Einbahnstraße geleitet, dessen Ende ein Gefahrenpotential mit dem entgegenkommenden Verkehr bildet (siehe hier).

Zusätzlich sei gesagt, dass der Ostenhellweg eine der Einkaufsstraßen ist und auf  den Wegen und Straßen entsprechend viele Fußgänger unterwegs sind. Gerade das Stück auf dem gemeinsamen Fußgänger-/Radweg kann man meist nur in Schrittgeschwindigkeit befahren.

Die Radwegführung in diesem Bereich ist prinzipiell nicht einfach zu lösen, denn an diesem Knotenpunkt treffen sowohl Autofahrer, Radfahrer und sehr viele Fußgänger aufeinander. Den Bereich zwischen Ostenhellweg und Viktoriastraße könnte man entschärfen, indem die Einbahnstraße Ostwall für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben wird. Die Weiterführung zum Schwanenwall wäre auch eindeutiger und intuitiver. Das Problem mit den rückwärts ausparkenden Fahrzeugen auf der rechten Seite der Radspur bleibt jedoch bestehen. Dies könnte durch neue Markierungen des Radstreifens verbessert werden!

PS: Die Radwegesituation ist durch die StreetView Ansicht sehr gut erkennbar! Die Wegführung ist aktuell.

,

Keine Kommentare

Gefahrenpotential bei freigegebener Einbahnstraße an der Ecke Ostwall/Schwanenwall

Die Einbahnstraße Schwanenwall/Ostwall an der gekennzeichneten Stelle ist für Radfahrer gegen die Einbahnrichtung freigegeben. Dies wird durch die Schilder auch entsprechend markiert. Fährt der Autofahrer jedoch weit links auf der Abbiegespur vom Schwanenwall aus, so werden die Radfahrer von dem Baum und den umgebenden Büschen verdeckt.

Ein weiterer Gefahrenpunkt sind die Parkplätze, die an den Radstreifen grenzen. Üblicherweise wird dort vorwärts eingeparkt, was zur Folge hat, dass ausparkende Autos Radfahrer leicht übersehen können, weil die Sicht durch nebenstehende Autos verdeckt ist.

Der Radwegführung führt weiter an die Kreuzung des Brüderweges. Dort sind die Markierungen für den Radweg leider sehr verblasst. Dieses bewirkt, dass viele Autofahrer den Radweg zu stellen, sodass Radfahrer entweder vorsichtig durch die Autos schieben müssen oder gar nicht mehr hindurch kommen.

Lösungsvorschlag: Um die einbiegenden Autofahrer näher auf entgegenkommende Radfahrer aufmerksam zu machen, könnte man den Radfahrstreifen über die Einmündung an der unterbrochenen Stelle weiterführen. Eine Markierung des Radstreifens würde gleichzeitig auch dazu führen, dass die Radwegführung besser erkannt wird und es würden vielleicht nicht so viele Autofahrer auf der oben besagten Stelle parken.

PS: Die Radwegesituation ist durch die StreetView Ansicht sehr gut erkennbar! Die Wegführung ist aktuell (Stand: Dez 2010)

Ergänzung (14.12.10): In diesem Bild sieht man die Perspektive aus Sicht des Radfahrers. Von den einbiegenden Autos wird man erst gesehen, sobald man an der gestrichelten Linie angekommen ist. Meiner Meinung nach viel zu spät!

Gerade bei Schneefall ist der Radweg überhaupt nicht mehr zu erkennen. Abhilfe würde die von mir vorgeschlagene Weiterführung der Markierung bieten.

Gerade bei Schneefall ist der Radweg überhaupt nicht mehr zu erkennen. Abhilfe würde die von mir vorgeschlagene Weiterführung der Markierung bieten.

, ,

Keine Kommentare

Dortmund: Radfahrstreifen in enger Kurve wird ständig von Kfz geschnitten

Biegt man vom Königswall aus in die Brinkhoffstraße, so wird der Radweg, der sich zuvor auf dem Gehweg befindet als Radfahrstreifen direkt an der Straße fortgeführt. Die relativ scharfe Kurve hat jedoch zur Folge, dass viele Autofahrer diesen Radweg schneiden, wenn sie ihre Kurve fahren. Vorallem Radfahrer, die vom Radweg auf dem Gehweg kommen, werden oft nicht registriert, weil der Übergang zum Radfahrstreifen zwar übersichtlich gebaut ist, die Radfahrer aber möglicherweise aus der anderen Richtung kommen und beim Abbiegevorgangs des Pkw gar nicht ins Blickfeld geraten.

Heute musste ich leider feststellen, dass dort auch eine Buslinie entlang fährt. Und der Bus hat in dieser Kurve gar keine andere Chance, als den Radfahrstreifen zu schneiden. Im Kurvenscheitelpunkt führte das dazu, dass der Bus zu 2/3  über dem Radfahrstreifen hing. Es bleibt zu hoffen, dass ein Berufskraftfahrer solche Situationen immer überschaut!

Im weiteren Verlauf dieses Radfahrstreifens ist eine Bushaltestelle, was dazu führt, dass der Bus unweigerlich den Radstreifen komplett blockiert, wenn er an der Haltestelle hält.

Tipp: In den aktuelleren GoogleMaps Karten ist die neue Verkehrsführung besser ersichtlich!

2 Kommentare

Urteil bestätigt: Radwegbenutzungspflicht nur bei besonderen Gefahren

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18.11.2010 bestätigt dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).

Der Kläger wandte sich dagegen, dass die Stadt Regensburg für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Aufstellen von Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet hatte. Er war der Auffassung, dass Radfahrer auf den betroffenen Straßenabschnitten auch dann nicht besonders gefährdet seien, wenn sie die Fahrbahn benutzten. Dem hat die beklagte Stadt Regensburg entgegengehalten, dass für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht die in § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO genannten Voraussetzungen nicht gälten; abgesehen davon entstünden hier wegen der geringen Fahrbahnbreite bei Überholvorgängen Gefahren für die Radfahrer, auch weil sich die Kraftfahrer häufig nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hielten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen der Zeichen 237, 240 oder 241 nur dann anordnen darf, wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllt sind. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage; sie lag hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vor.

BVerwG 3 C 42.09 – Urteil vom 18. November 2010

Vorinstanzen:
VG Regensburg, VG RO 5 K 03.2192 – Urteil vom 28.11.2005 -
VGH München, VGH 11 B 08.186 – Urteil vom 11.08.2009

Nähere Einzelheiten zur Vorgeschichte des Falls:
http://www.radmelder.de/allgemeines-bundesweit/urteil-radwegbenutzungspflicht-nur-in-ausnahmefallen-rechtens/

Naturgemäß schlägt das Urteil in den Leserkommentaren vieler Zeitungen recht hohe Wellen v.a. weil in der Berichterstattung der Eindruck erweckt wird von nun an dürften Radfahrer immer und überall auf der Strasse fahren. Dem ist natürlich nicht so.  Wo (noch) eine Benutzungspflicht ausgeschildert ist muß auf dem Radweg gefahren werden (außer es ist aus akuten Gründen unzumutbar z.B. Schnee, Laub, Falschparker etc.).
Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht! In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen gemeinsamen innerörtlichen Fuß- und Radweg, per se die schlechteste aller Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer.

Presseschau (google news)

Leider zeigen erste Reaktionen bereits dass es zunächst bei einem recht theoretischen Erfolg bleibt. In Regensburg wird also ein Blauschild abgeschraubt, die anderen rechtswidrigen bleiben erstmal stehen.

“Eine grundsätzliche Überprüfung aller Radwege ist nicht geplant”, sagt der Leiter der Regensburger Straßenverkehrsbehörde, Alfred Santfort, gegenüber tagesschau.de.

Anscheinend ist die öffentliche Hand (zumindest in Regensburg) beratungsresistent und fühlt sich nicht an geltende Rechtsprechung gebunden, selbst wenn sie ein Urteil in höchster Instanz persönlich serviert bekommt.
Nichtsdestotrotz ist die Postition der Radfahrer bei Einsprüchen und Interventionen durch dieses Urteil nun maßgeblich gestärkt.
Gratulation zu dieser überfälligen Entscheidung, ein Danke nach Leipzig und an alle Radfahrerinteressensvertreter.

, , ,

1 Kommentar

Ahrensburg, Hamburger/Brückenstr.: Rechtsabbieger begeht nach Unfall mit Kind Fahrerflucht

Die Meldungen gleichen sich wie ein Haar dem Anderen.
Ein Rechtsabbieger übersieht ein Kind auf dem Radweg und fährt es an. Das Kind stürzt woraufhin der Autofahrer anhält, aussteigt und kurz nach dem Rechten sieht.

Was dann in den Köpfen der PKW-Lenker vorgeht kann nur vermutet werden, vielleicht weil der Unfallgegner “nur” ein Radfahrer ist, an einem Fahrrad sowieso kaum Schaden entstehen kann, weil kein oder kaum eigener Schaden entstanden ist oder weil ein Kind einen kleinen Sturz doch leicht verkraftet und es ja nicht blutüberströmt und bewusstlos auf der Straße liegt, der Unfallverursacher kommt zu dem Schluß sich einfach vom Unfallort zu entfernen.

Dabei spielt weder die Schadenshöhe noch der vermutete Grad der Verletzungen irgendeine Rolle, schon garnicht bei einem Unfall mit einem Kind das sicherlich unter Schock steht, das Verlassen des Unfallortes ist Unfallflucht gepaart mit unterlassener Hilfeleistung.

Weil dieses Verhalten unter aller Sau ist und in jedem Fall geahndet werden muß, werde ich hier jeden betreffenden Zeugenaufruf veröffentlichen der mir unterkommt.

Dieser Fall ereignete sich am Montag den 8.11.2010 gegen 7.40 Uhr morgens in Ahrensburg Kreuzung Hamburger Straße / Brückenstraße. Das Kind war auf dem Radweg der Hamburger Straße stadteinwärts  unterwegs und wollte gerade die Brückenstrasse überqueren.

[...] In diesem Moment bog der Fahrer eines schwarzen Wagens, möglicherweise Ford Escorts, nach rechts in die Brückenstraße ein und übersah dabei die 13- jährige. Die Schülerin stürzte vom Fahrrad und zog sich diverse Hautabschürfungen zu. Ihre Brille trug Beschädigungen davon. Nach dem Zusammenstoß soll der Fahrer des Wagens noch kurz in der Brückenstraße am Fahrbahnrand angehalten haben. Er fuhr dann aber weiter, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Die Rettungswagenbesatzung versorgte die Schülerin noch am Unfallort. Sie musste nicht in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Schadenshöhe wird auf 100 Euro geschätzt. Die Polizei in Ahrensburg bittet Zeugen, die den Unfall gesehen haben und etwas zum Wagen und dem Fahrer sagen können, sich mit ihr unter der Rufnummer 04102/ 809- 0 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg (via Presseportal)

Hier nochmal der dringende Hinweis sich bei einem Unfall SOFORT das Kennzeichen des Unfallgegners zu notieren (z.B. als SMS im Handy) und die Personalien möglicher Zeugen sichern. Die Polizei verfolgt jede Fahrerflucht da es sich hierbei um eine Strafttat nach § 142 StGB handelt die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

, , ,

Keine Kommentare

Ofen: Linksabbieger übersieht Radfahrerin auf Fuß/Radweg

Am Samstagabend den 6.10.2010 erreignete sich in Ofen westl. von Oldenburg (Gemeinde Bad Zwischenahn) ein Verkehrsunfall zwischen einem linksbbiegenden PKW und einer Radfahrerin.

[...] Wie es von Seiten der Polizei ferner heißt, war die Radfahrerin auf dem Fuß- und Radweg an der Hermann-Ehlers-Straße Richtung Oldenburg unterwegs. Ein 67-jähriger Autofahrer, der von der Hermann-Ehlers-Straße nach links in die August-Hinrichs-Straße abbiegen wollte, übersah die Radfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß. Mit Verdacht auf einen Beinbruch wurde die 66-Jährige ins Krankenhaus eingeliefert.[...]
Quelle: Nordwest-Zeitung online

, ,

Keine Kommentare

Rheine, Elter Str.: Rechtsabbieger erfasst Radfahrerin auf dem Radweg und begeht Unfallflucht

Offenbar neigen Kfz-Lenker leicht dazu Unfälle mit Radfahrern für Lappalien zu halten wenn das Opfer dem ersten Anschein nach “nur” leicht verletzt wurde. Dass nicht jede ernste Verletzung auf den ersten Blick erkennbar ist und auch an Fahrrädern erheblicher Sachschaden enstehen kann wird geflissentlich ausgeblendet und die Unfallverursacher entfernen sich unerlaubt vom Unfallort.

[...] Am Freitag, den 29.10.2010, gegen 07.45 Uhr, befuhr eine 15-jährige Radfahrerin auf dem Weg zur Schule den Radweg der Elter Straße stadteinwärts. Als sie den Einmündungsbereich der Dionysiusstraße überqueren wollte, wurde sie von einem von der Elter Straße nach rechts abbiegenden Pkw erfasst und zu Boden geschleudert. Hierbei zog die 15-Jährige sich Prellungen zu und wurde leicht verletzt.
Der Fahrer des Pkw hielt zunächst an und kümmerte sich um die unter Schock stehende Schülerin. Er half ihr und stellte auch das Fahrrad wieder hin. Nachdem er sich erkundigt hatte, wie es der Schülerin gehe, setzte er seine Fahrt in Richtung Konradstraße fort, ohne seinen weiteren Verpflichtungen zur Schadensregulierung nach zu kommen.
Bei dem Unfall verursachenden Fahrzeug soll es sich um einen schwarzen Kleinwagen handeln. Dieser müsste an der rechten Seite Beschädigungen aufweisen. Der Fahrer soll ungefähr 35 Jahre alt gewesen sein, hatte kurze dunkelblonde Haare und trug Jeans und eine dunkle Jacke.
Zeugen, die Hinweise zum Unfallgeschehen selbst oder zu dem Unfallverursacher machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Rheine (05971/9382515) in Verbindung zu setzen.
Quelle:  Polizeibericht NRW

Man kann  nur jedem Radfahrer raten sich bei einem Unfall SOFORT das Kennzeichen des Unfallgegners einzuprägen und am besten gleich zu notieren (Handy!).  Wenn schon bei jedem kleinsten Kfz-Unfall die Unfallfahrzeuge in ihren Positionen  stehenbleiben bis die Polizei eintrifft, dann gilt das bei Fahrradunfällen mit Personenschaden erst recht.  Soweit man dazu in der Lage ist sollte man die Wartezeit nutzen um die Kontaktdaten eventueller Unfallzeugen zu notieren.
Verletzungen und Schäden am Fahrrad sind keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen und sollten  in jedem Fall von einem Arzt bzw. Fahrradsachverständigen dokumentiert werden.

, , ,

Keine Kommentare