Aktuelle News der Radmelder:

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Unzulässiger linksseitiger Radweg

An der Kreuzung Benzstraße mit Daimlerstraße besteht nicht nur eine rechtsseitge sondern auch eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht. Die Radfahrerfurt über die Fahrbahn ist noch schön breit aufgemalt, die Breite des baulich angelegten Radweges lässt Gegenverkehr jedoch nicht zu. Hier wäre gemäß STVO eine Mindestbreite von 2 m erforderlich. Die linksseitige Radwegbeschilderung entlang der Benzstraße ist somit unzulässig.

Ladenburg1c

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Soll das etwa ein gemeinsamer Rad- und Fußweg sein?

Bei der Betrachtung des Bildes fragt man sich, was dieser Radweg noch mit den Vorgaben der STVO zu tun hat. Dieses Wegelchen mit einer Breite von knapp einem Meter ist einfach haarstreubend.

Lampertheim1c

Auch im weiteren Verlauf wird es nicht besser. Egal, wo man fährt, es bleibt gefährlich.

Lampertheim2c

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Verbot der Durchfahrt im Ortsteil Rosengarten

Wer mit dem Rad dem hessischen Radfernweg R6 folgend vom Lampertheimer Ortsteil Rosengarten nach Lampertheim möchte, muss leider sein Rad schieben, denn er ist in dem Fall kein Anlieger. Wie weit man das Rad schieben muss, bleibt ungewiss und warum es in der Gegenrichtung kein Verkehrsverbot für Radfahrer gibt ist auch nicht erklärbar.

Dabei wäre es ganz einfach. Lediglich Zeichen 250 durch Zeichen 260 ersetzen und es gäbe Rechtsklarheit und alle wären zufrieden.

Rosengarten1c

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Linksseitiger Radweg in Lampertheim-Hüttenfeld

Im Lampertheimer Ortsteil Hüttenfeld beginnt vor dem Schloss Rennhof eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht. Während der Ortsdurchfahrt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. In der Regel ist dann eine Radwegbenutzungspflicht nicht erforderlich.

Bei der Anordnung innerörtlicher Radwegbenutzungspflichten ist baulich eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer zu schaffen. Diese fehlt hier gänzlich. Es kommt hinzu, dass eine Querung für Radfahrer hier im unübersichtlichen Kurvenbereich mit besonderen Gefahren verbunden ist.

Hüttenfeldc

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Unzulässige Radwegbenutzungspflicht

In Heddesheim ist an der Einmündung der Falltorstraße in die Werderstraße die im Bild zu sehende Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Diese Anordnung ist aus mehreren Gründen unzulässig:

1. Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht innerhalb einer 30 km/h-Zone ist nicht zulässig.

2. Die Anordnung einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht ist erst recht nicht in einer Tempo-30-Zone zulässig.

3. Der Radweg ist viel zu kurz. Im Hintergrund sieht man bereits das Schild Radweg Ende. Somit besitzt der Radweg keine Stetigkeit und ist damit unzulässig.

Heddesheim01c

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Radwegbenutzungspflicht unzulässig – 3

Wer entlang der B3 von Heppenheim kommend in Richtung Bensheim fährt, trifft an der Einmündung der Arminstraßein die Heidelberger Straße auf die im ersten Bild angeordnete Radwegbenutzungspflicht. Zunächst ist das nichts besonderes. Solche Regelungen gibt es in Massen entlang von Bundesstraßen. Dennoch ist die Anordnung in diesem Fall unzulässig.

Die STVO schreibt vor, dass eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn für den selben Streckenabschnitt auch eine rechtsseitige Radwegbenutzungspflicht angeordnet ist. Eine rechtsseitige Benutzungspflicht besteht für den gezeigten Abschnitt. Das erkennt man natürlich erst, wenn man auch mal in der Gegenrichtung unterwegs war. Das zweite Bild zeigt, wo eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet sein müsste.

Bensheim4c

Bensheim5c

Das Foto wurde am Kreisverkehr aufgenommen, wo die Schwarzwaldstraße in die Heidelberger Straße mündet.

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Radwegbenutzungspflicht unzulässig – 2

Auf der Rodensteinstraße in Fahrtrichtung Bahnhof kommt von rechts aus eine Seitenstraße ein benutzungspflichtiger Radweg.  Beradeaus fahrende Radler müssen wegen Zeichen 240 von der Fahrbahn auf den Radweg und gleich danach wieder auf die Fahrbahn wechsel,

Eine solche Anordnung ist unzulässig, da dem Radweg jeglich Stetigkeit fehlt und die Auffahrt vom Radweg auf die Fahrbahn immer mit einem erhöhten Risiko verbunden ist.

Bensheim3c

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Radweg als Parkplatz genutzt

Auf diesem Radweg wird seit Jahrzehnten regelmäßig geparkt. Wer die Gefahr von Radwegen kennt, freut sich, die Fahrbahn benutzen zu dürfen. Wer die Radverkehrsregeln nicht kennt, fährt auf dem Gehweg an den parkenden Autos vorbei und verstößt gegen die STVO. In Weinheim kennen offensichtlich viele die Radverkehrsregeln nicht, denn sonst hätte die zuständige Verkehrsbehörde und das Ordnungsamt zusammen mit der Polizeibehörde diese Situation schon längst geändert.

Weinheim

In der Gegenrichtung sieht das dann so aus:

Weinheim01c

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Stop SOPA