Aktuelle News der Radmelder:

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Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 4

Am westlichen Ende der Breslauer Straße ist eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Nach ca. 50 m endet sie bereits. Eine sichere Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn fehlt. Wegen der fehlenden Stetigkeit darf es diesen Radweg gar nicht erst geben.

Beginn der Radwegbenutzungspflicht und die Aufleitung auf den Gehweg passen nicht zusammen.

Breslauer Straße

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Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 3

Das westliche Ende der Blumenstraße ist für den KFZ-Verkehr eine Sackgasse. Hier ist eine Radwegbenutzungspflicht entlang eines Spielplatzes angeordnet. Diese Anordnung ist aus mehreren Gründen unzulässig:

1. An den Pollern lässt sich erkennen, dass hier nur Zweiräder und Fußgänger unterwegs sein können. Eine besondere Gefahrenlage kann für Radfahrer somit ausgeschlossen werden.

2. Der Radweg ist mit einer Breite von ca. 1,5 m auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Somit erfüllt er nicht die baulichen Mindestanforderungen.

3. Innerörtlich sind linksseitige Radwege möglichst zu vermeiden.

4. Der Radweg hat eine Länge von ca. 50 m. Ihm fehlt somit die erforderliche Stetigkeit.

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Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 2

Am Ortsrand von Weinheim, am Übergang zur Feldmark, sieht man diese Radwegbenutzungspflicht. Sie ist aus mehreren Gründen unzulässig:

1. Zeichen 260 lässt bereits darauf schließen, dass hier für Radfahrer keine Gefahr besteht.

2. Der Radweg ist mit einer Breite von ca. 1,5 m auch in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Somit erfüllt er nicht die baulichen Mindestanforderungen.

3. Innerörtlich sind linksseitige Radwege möglichst zu vermeiden.

4. Der Radweg hat eine Länge von ca. 100 m. Ihm fehlt somit die erforderliche Stetigkeit.

Egesserweg-1

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Wo verläuft hier der Radweg? – 3

An der Mannheimer Straße in Richtung Innenstadt, kurz vor dem Multzentrum, können sich Radfahrer ebenfalls ihren Radweg suchen. Der Radweg wird übrigens in beiden Richtungen benutzt, sodass die teilweise vorhandene Markierung von der Breite her nicht stimmen kann.

Mannheimer Straße-3

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Wo verläuft hier der Radweg? – 2

Entlang der Mannheimer Straße in Richtung Weststadt (stadtauswärts) trifft man auf diese Regelung.

Entweder müssen Fußgänger ständig auf der rechten Rasenfläche laufen, was natürlich niemand tut oder Radfahrer müsssen die Fahrbahn benutzen.

Mannheimer Straße-2

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Wo verläuft hier der Radweg? – 1

Entlang der Mannheimer Straße in Richtung Innenstadt trifft man auf diese Regelung.

Das Zeichen 241 und die Fehlende Radwegmarkierung darf es nicht geben.

Mannheimer Straße-1

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Weinheim – Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 1

An der Einmündung des Schlehdornwegs in die Pappelallee wird der Radverkehr auf einen Gehweg gezwungen.

Diese Anordnung verstößt gleichzeitig gegen mehrere Vorgaben der STVO:

1. Der abgebildete Weg ist ein Gehweg, Zeichen 237 macht ihn zum Radweg, sodass ein Gehweg gänzlich fehlen würde. Dies ist unzulässig.

2. Die bauliche Ausführung ist zu schmal, als dass er als gemeinsamer Rad- und Fußweg genutzt werden könnte.

3. Die Weglänge, auf die sich die Anordnung bezieht beträgt ca. 40 m, der Radweg besitzt somit keine Stetigkeit. Folglich ist die Anordnung unzulässig.

4. Mindestens an einem Ende fehlt die sichere Aufleitung auf die Fahrbahn.

An der Symbolik des Schildes lässt sich erkennen, dass es seit mindestens 20 Jahren dort hängt.  Der Polizei fällt so etwas nicht auf und die zuständige Behörde interessiert es offensichtlich auch nicht.

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Mannheim – unzulässige Radwegbenutzungspflicht

An der Einmündung der Straße Langer Schlag in die Lampertheimer Straße ist eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht angeordnet.  Dieser Radweg führt über zahlreiche Einmündungen und Grundstückseinfahrten. Dazu heißt es in der VwV zu §2 der STVO:

” Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.”

Also darf es diese Benutzungspflicht nicht geben, zumal hier ein ruhiges Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr befahren wird.

Mannheim1

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