Aktuelle News der Radmelder:

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No Bike in Feld und Flur

Die siedlungsnahe Feldflur von Oestrich Winkel ist fast komplett für das Radfahren gesperrt, hier ein Fall von zahlreichen weiteren

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Radfahren müssen und nicht dürfen

Auf dem Radweg an der B 254 nordwestl. v. Schrecksbach muß man zwar radfahren, darf es aber nicht.

Radweg durch Zeichen 250 gesperrt

Radweg durch Zeichen 250 gesperrt

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HH-Hohenluft: rechtabbiegender Muldenkipper überrollt Radfahrerin auf Radweg

Das Hamburger Abendblatt berichtet dass am 17.1.2010  eine Radfahrerin im Stadteil Hohenluft von einem rechtsabbiegenden LKW auf dem Radweg erfasst und tödlich verletzt wurde.

Bis in den späten Nachmittag waren Polizisten an der Kreuzung Unnastraße/Im Gehölz beschäftigt, den Unfallhergang nachzuzeichnen. Noch gibt es kein Ergebnis. Dennoch zeichnen sich zwei Varianten ab: Entweder kam die 46-Jährige später als der Lastwagen an der Kreuzung an und erkannte nicht, dass dieser in die Straße Im Gehölz abbiegen wollte. Oder aber der Fahrer des Wagens, der dafür konzipiert ist, sogenannte Mulden oder Abrollcontainer aufzunehmen, übersah die Radfahrerin im toten Winkel seines Fahrzeugs. (Hamburger Abendblatt 18.1.2010)

Mir ist es neu dass es scheinbar für die Vorfahrtsrechte eine Rolle spielt wer zuerst an der Kreuzung ist oder versucht man hier wieder einmal suggestiv der Radfahrerin eine Selbstschuld unterzuschieben. Völlig unberücksichtigt bleibt in der Unfalldarstellung die örtliche Situation, ein relativ weit (wegen Bushaltestelle) zurückversetzter Radweg, wilde Strassenmalereien auf der Kreuzung und zu allem Überfluss ein Baum im Sichtdreieck kurz vor der Einmündung (siehe Street View Ansicht).

Dirk Lau vom ADFC Hamburg fordert lt. Zeitungsbericht demnach auf folgerichtig: “Radverkehr müsse immer nach dem Prinzip “Sehen und gesehen werden” im Sichtfeld des “motorisierten Verkehrs geführt werden, was in Hamburg selten der Fall sei.” , wohingegen der Kfz-Lobbyist des ADAC die Verantwortung vollständig den Radfahrern zuschiebt um seine motorisierte Klientel zu entlasten: “Radfahrer sollten sich niemals darauf verlassen, gesehen zu werden, sondern vorausschauend fahren und möglichst Abstand halten”, im Klarttext sie sollen sich gefälligst von der Fahrbahn fernhalten und wenn sie diese schon unbedingt queren müssen dann haben sie zu warten.
Da bleibt einem glatt die Sprache weg.

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Unzureichende Radwegbeschilderung

Der Radweg, der am Ruhrschnellweg entlang führt ist völlig unzureichend beschildert. Es ist nicht klar, wo der Radweg beginnt, wann er endet und ob und an welchen Stellen er für beide Richtungen freigegeben ist!

An der markierten Kreuzung kann man über die Streetview Ansicht ein Radwegzeichen Nr.240 erkennen. Dies sollte also dafür stehen, dass der Radweg auch gegen die Richtung der Autofahrspur benutzungspflichtig ist. Im weiteren Verlauf des Radweges ist jedoch kein “Radweg Ende” Schild zu finden, während die Beschilderung in der anderen Richtung stets wiederholt wird und auch auf dem Boden nur Piktogramme zur Radwegkennzeichnung in eine Richtung weisen.

Da sich auf diesem Radweg viele strittige Stellen finden, werde ich diese Meldung in naher Zukunft mit Fotos bestücken, um die Situation deutlicher zu machen und die Stellen eindeutig zuordnen zu können.

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Unbeleuchteter Radweg versinkt abends in völliger Dunkelheit

Der Radweg, der am Ruhrschnellweg entlang führt ist zwischen Lindemannstraße und der Brücke,  die über die Hohe Straße führt, komplett unbeleuchtet. Es handelt sich hierbei um einen breiten Fußgängerweg, auf dem eine schmale Radspur durch rotes Pflaster markiert ist. Die Führung als Gemeinsamer Radweg (Zeichen 240) bzw. Getrennter Radweg (Zeichen 241) wechselt ständig und ist durch Verkehrsschilder unzureichend ausgeschildert (siehe hier). Hinzu kommt, dass das rot markierte Pflaster in diesem Dunkelbereich nicht erkennbar ist, was dazu führt, dass Fußgängern oftmals der Radweg gar nicht bewusst ist!

Gefahren sehe ich vorallem in Zusammenstößen zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern, da man Fußgänger auf diesen 300m einfach viel zu spät sieht! Besonders dunkel ist es zwischen der Brücke über die Hohe Straße und dem Gebäude Rheinlanddamm 199 (dort, wo die Markierung sitzt)

PS: Die Radwegesituation ist durch die StreetView Ansicht sehr gut erkennbar! Die Wegführung ist aktuell.

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M-Neubiberg, Auf der Heid: Benutzungspflicht auf Tempo 30 Stichstraße

Die Stichstraße Auf der Heid im Münchner Vorort Neubiberg dient in erster Linie als Zufahrt zu einem Friedhof und zu Parkplätzen für die Besucher des Landschaftsparks. Obwohl die Straße kaum befahren und als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist, besteht die Gemeinde Neubiberg auf der Benutzungspflicht eines etwa 300 Meter langen gemeinsamen Fuß- und Radwegs (Zeichen 240).

Der Fall wurde bereits im Speptember auf drf ausgiebig diskutiert wo auch ein hanebüchernes Antwortschreiben der Gemeinde Neubiberg veröffentlicht wurde. Nachdem ich vor einigen Wochen an dieser Stelle vorbeigekommen bin und mich von der diesbezüglichen Starrköpfigkeit der Gemeinde überzeugen konnte, möchte ich angesichts des  BVerwG- Urteils vom 18. November 2010 diesen Fall nicht undokumentiert lassen und nochmal an die Highlights des Antwortschreibens erinnern.

Die genauen Gründe für die damals getroffenen Entscheidungen [die Anordnung der Benutzungspflicht] lassen sich heute leider im Detail nicht mehr nachvollziehen.  [...] Insgesamt hat sich die bestehende Regelung – wenn auch nicht streng regelkonform – an dieser Stelle in der Praxis bewährt, sodass wir keine Veranlassung zur Vornahme von Änderungen sehen.

Neubiberg, Auf der Heid

Neubiberg, Auf der Heid

Warum nur schafft es die Gemeinde Neubiberg nicht  die Zeichen 240 gegen Zeichen 239 (Fußgänger) mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei”  auszutauschen? Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist und war hier schon immer rechtswidrig und es gibt dort keinen erdenklichen Grund nicht auf der Fahrbahn fahren zu können. Ganz im Gegenteil sollte speziell dieser  Gehweg einzig und allein den Fußgängern vorbehalten bleiben, sind es doch hauptsächlich ältere und verletzliche Menschen die hier von der Bushaltstelle zum Friedhofsbesuch unterwegs sind.
Eine solche Verwaltungsdickköpfigkeit widerspricht doch völlig dem von Bürgermeister Heyland vorgeblich geflegten lösungsorientierterten und im Umgang fairen Stil.

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M-Aschheim: Radweg Ismaningerstr. zu schmal und grundlos benutzungspflichtig

Etliche Gemeinden im Umfeld Münchens beeindrucken mit abenteuerlich konstruierten Radwegen die zu allem Überfluss auch noch benutzungspflichtig ausgeschildert sind. Ein exemplarischer Fall ist die Ismaninger Straße in Aschheim die beidseitig mit viel zu schmalen benutzungspflichtigen Radwegen aufwartet (Z. 241).

Ungeachtet der deutlichen Unterschreitung der Mindestbreite gibt es spätestens seit der Fertigstellung der Umgehungsstrasse (B471) keinen Grund Radfahrer auf diese mickrigen Wege zu zwingen. In Fahrtrichtung Ortsmitte wird zunächst ein Bushäuschen haarsträubend umschwenkt bevor der Radweg im weiteren Verlauf an der Krezung Münchner/Erdingerstr. mit “Radfahrer absteigen” endet.

Dass auf beiden Bildern  “Geisterradler” zu sehen sind,  war keine Absicht des  Fotografen sondern ist symptomatisch  für Orte mit untauglichen Radverkehrsanlagen. Kein Mensch käme auf der Fahrbahn auf die Idee in entgegengesetzter Richtung zu fahren.

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Angebotsstreifen in abschüssiger Straße führt direkt auf einen Fußweg

Fußwege mit dem Zusatz “Radfahrer frei” auszustatten sollen den Radfahrern die Wahl lassen, ob sie die Straße benutzen oder lieber auf einem getrennten Weg fahren möchten. Hier wurde die Wahl prinzipiell zwar offen gelassen, jedoch durch die Radstreifenführung deutlich beeinflusst!

Nutzt man den Angebotsstreifen auf dem Heiligen Weg in Richtung Norden, so ist dieser erstmal recht gut angelegt. An der Kreuzung mit der Ernst-Mehlich-Straße (nach der Tankstelle) führt der Angebotsstreifen jedoch geradewegs auf einen Fußgängerweg mit dem Zusatz “Radfahrer frei”. Dieser Fußgängerweg ist jedoch in sehr schlechtem Zustand, von Rissen übersäht und der Bordstein ist auch nicht richtig abgesenkt.

Zudem kommt hinzu, dass die Straße in diese Richtung recht abschüssig verläuft und man ohne weiteres auf 30km/h beschleunigen kann. Um auf dem Gehweg zu fahren, sind 30km/h jedoch viel zu viel und können selbst bei ausreichender Breite des Gehwegs zu gefährlichen Unfällen mit Fußgängern führen.

Hier sollte der Radstreifen besser zurück zur Fahrbahn führen und nicht auf den Gehweg!

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