Meldungen getagged mit gemeinsamer Fuß- und Radweg
Weinheim – Unzulässige Radwegbenutzungspflicht – 1
An der Einmündung des Schlehdornwegs in die Pappelallee wird der Radverkehr auf einen Gehweg gezwungen.
Diese Anordnung verstößt gleichzeitig gegen mehrere Vorgaben der STVO:
1. Der abgebildete Weg ist ein Gehweg, Zeichen 237 macht ihn zum Radweg, sodass ein Gehweg gänzlich fehlen würde. Dies ist unzulässig.
2. Die bauliche Ausführung ist zu schmal, als dass er als gemeinsamer Rad- und Fußweg genutzt werden könnte.
3. Die Weglänge, auf die sich die Anordnung bezieht beträgt ca. 40 m, der Radweg besitzt somit keine Stetigkeit. Folglich ist die Anordnung unzulässig.
4. Mindestens an einem Ende fehlt die sichere Aufleitung auf die Fahrbahn.
An der Symbolik des Schildes lässt sich erkennen, dass es seit mindestens 20 Jahren dort hängt. Der Polizei fällt so etwas nicht auf und die zuständige Behörde interessiert es offensichtlich auch nicht.

Gefährliche Einmündung Nähe Putzbrunn (östl. München)
Radmelder hp hat diese Meldung für München Landkreis am 26/07/2011 erfasst.
Entlang der Münchner Straße von München Waldperlach nach Putzbrunn verläuft ein in beiden Seiten benutzungspflichtiger Radweg. Zuständig für die Anordnung der Benutzungspflicht ist das Landratsamt München. An der Einmündung der Flurstraße ist eine Sichtbeziehung (lt. VwV erforderlich) auf Grund von Bebauung und dichtem Bewuchs durch Sträucher und Bäume nicht gegeben. Leider ist das Landratsamt seit Monaten nicht in der Lage, zu dieser Situation Stellung zu nehmen und diese Gefahrenquelle zu entfernen.

- Anfahrt zur Kreuzung auf der untergeordneten Straße
- Die letzten Meter der untergeordneten Straße
- Blick vom Radweg Richtung Einmündung
unnötige Benutzungspflicht in Putzbrunn b. München
Radmelder hp hat diese Meldung für München Landkreis am 18/06/2011 erfasst.
Da wollte wohl wieder ein Politiker zeigen, dass er den Radfahrern Gutes tut – aber gut gemeint und gut gemacht sind immer noch zwei paar Stiefel.
In Putzbrunn/Landkreis München wurde vor gut einem Jahr entlang einer nur äußerst selten befahrenen Straße mit viel Aufwand ein neuer Geh-/Radweg gebaut (natürlich mit Beleuchtung, die jetzt die ganze Nacht brennt, denn nachträglich eine Abschaltung einzubauen ist teurer, als sie brennen zu lassen). Dass hier eine Benutzungspflicht angeordnet wird, war zu erwarten und ist “aus Gründen der Verkehrssicherheit” (so steht’s im Protokoll der Verkehrsausschusssitzung) auch erfolgt. Die Polizei hat eine Benutzungspflicht weder angeordnet noch empfohlen, welche Gefahren hier also lauern, wissen nur die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Das wollen sie aber auch nach mehrfacher Nachfrage nicht verraten.
Der Radweg endet unmittelbar vor einer Fahrbahnverengung, zusätzlich wird die Sichtbeziehung durch einen dicken Baum massiv eingeschränkt.
- Z240 Münchner Straße/Keferloher Marktstraße, Blickrichtung Norden
- Z240 Ende Keferloher Marktstraße, südlicher Ortseingang Ödenstockach, Blickrichtung Norden
- Z240 Keferloher Marktstraße, südlicher Ortsausgang Ödenstockach, Blickrichtung Süden
- Radwegende, südlicher Ortseingang Ödenstockach, Blickrichtung Norden
- Radwegende, südlicher Ortseingang Ödenstockach, Blickrichtung Norden, der Zettel in groß
- Z240 Ende Keferloher Marktstraße, südlicher Ortseingang Ödenstockach, Blickrichtung Norden
- Keferloher Marktstraße nördlicher Ortsausgang Ödenstockach, Blickrichtung Süden
- Keferloher Marktstraße nördlicher Ortsausgang Ödenstockach, Blickrichtung Norden
- Z240 Ende Keferloher Marktstraße nördlicher Ortsausgang Ödenstockach, Blickrichtung Süden
- Z240 Ende Keferloher Marktstraße südlicher Ortseingang Solalinden, Blickrichtung Norden
- Z240 Keferloher Marktstraße südlicher Ortseingang Solalinden, Blickrichtung Süden
- Z240 Keferloher Marktstraße südlicher Ortseingang Solalinden, Blickrichtung Süden
Unzureichende Radwegbeschilderung
Der Radweg, der am Ruhrschnellweg entlang führt ist völlig unzureichend beschildert. Es ist nicht klar, wo der Radweg beginnt, wann er endet und ob und an welchen Stellen er für beide Richtungen freigegeben ist!
An der markierten Kreuzung kann man über die Streetview Ansicht ein Radwegzeichen Nr.240 erkennen. Dies sollte also dafür stehen, dass der Radweg auch gegen die Richtung der Autofahrspur benutzungspflichtig ist. Im weiteren Verlauf des Radweges ist jedoch kein “Radweg Ende” Schild zu finden, während die Beschilderung in der anderen Richtung stets wiederholt wird und auch auf dem Boden nur Piktogramme zur Radwegkennzeichnung in eine Richtung weisen.
Da sich auf diesem Radweg viele strittige Stellen finden, werde ich diese Meldung in naher Zukunft mit Fotos bestücken, um die Situation deutlicher zu machen und die Stellen eindeutig zuordnen zu können.
M-Neubiberg, Auf der Heid: Benutzungspflicht auf Tempo 30 Stichstraße
Radmelder MartinV hat diese Meldung für München Landkreis am 09/12/2010 erfasst.
Die Stichstraße Auf der Heid im Münchner Vorort Neubiberg dient in erster Linie als Zufahrt zu einem Friedhof und zu Parkplätzen für die Besucher des Landschaftsparks. Obwohl die Straße kaum befahren und als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist, besteht die Gemeinde Neubiberg auf der Benutzungspflicht eines etwa 300 Meter langen gemeinsamen Fuß- und Radwegs (Zeichen 240).
Der Fall wurde bereits im Speptember auf drf ausgiebig diskutiert wo auch ein hanebüchernes Antwortschreiben der Gemeinde Neubiberg veröffentlicht wurde. Nachdem ich vor einigen Wochen an dieser Stelle vorbeigekommen bin und mich von der diesbezüglichen Starrköpfigkeit der Gemeinde überzeugen konnte, möchte ich angesichts des BVerwG- Urteils vom 18. November 2010 diesen Fall nicht undokumentiert lassen und nochmal an die Highlights des Antwortschreibens erinnern.
Die genauen Gründe für die damals getroffenen Entscheidungen [die Anordnung der Benutzungspflicht] lassen sich heute leider im Detail nicht mehr nachvollziehen. [...] Insgesamt hat sich die bestehende Regelung – wenn auch nicht streng regelkonform – an dieser Stelle in der Praxis bewährt, sodass wir keine Veranlassung zur Vornahme von Änderungen sehen.
Warum nur schafft es die Gemeinde Neubiberg nicht die Zeichen 240 gegen Zeichen 239 (Fußgänger) mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” auszutauschen? Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist und war hier schon immer rechtswidrig und es gibt dort keinen erdenklichen Grund nicht auf der Fahrbahn fahren zu können. Ganz im Gegenteil sollte speziell dieser Gehweg einzig und allein den Fußgängern vorbehalten bleiben, sind es doch hauptsächlich ältere und verletzliche Menschen die hier von der Bushaltstelle zum Friedhofsbesuch unterwegs sind.
Eine solche Verwaltungsdickköpfigkeit widerspricht doch völlig dem von Bürgermeister Heyland vorgeblich geflegten lösungsorientierterten und im Umgang fairen Stil.
Urteil bestätigt: Radwegbenutzungspflicht nur bei besonderen Gefahren
Radmelder MartinV hat diese Meldung für Allgemeines / Bundesweit am 20/11/2010 erfasst.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18.11.2010 bestätigt dass eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).
Der Kläger wandte sich dagegen, dass die Stadt Regensburg für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Aufstellen von Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet hatte. Er war der Auffassung, dass Radfahrer auf den betroffenen Straßenabschnitten auch dann nicht besonders gefährdet seien, wenn sie die Fahrbahn benutzten. Dem hat die beklagte Stadt Regensburg entgegengehalten, dass für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht die in § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO genannten Voraussetzungen nicht gälten; abgesehen davon entstünden hier wegen der geringen Fahrbahnbreite bei Überholvorgängen Gefahren für die Radfahrer, auch weil sich die Kraftfahrer häufig nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hielten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen der Zeichen 237, 240 oder 241 nur dann anordnen darf, wenn die Voraussetzungen von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllt sind. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage; sie lag hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht vor.
BVerwG 3 C 42.09 – Urteil vom 18. November 2010
Vorinstanzen:
VG Regensburg, VG RO 5 K 03.2192 – Urteil vom 28.11.2005 -
VGH München, VGH 11 B 08.186 – Urteil vom 11.08.2009
Nähere Einzelheiten zur Vorgeschichte des Falls:
http://www.radmelder.de/allgemeines-bundesweit/urteil-radwegbenutzungspflicht-nur-in-ausnahmefallen-rechtens/
Naturgemäß schlägt das Urteil in den Leserkommentaren vieler Zeitungen recht hohe Wellen v.a. weil in der Berichterstattung der Eindruck erweckt wird von nun an dürften Radfahrer immer und überall auf der Strasse fahren. Dem ist natürlich nicht so. Wo (noch) eine Benutzungspflicht ausgeschildert ist muß auf dem Radweg gefahren werden (außer es ist aus akuten Gründen unzumutbar z.B. Schnee, Laub, Falschparker etc.).
Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht! In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen gemeinsamen innerörtlichen Fuß- und Radweg, per se die schlechteste aller Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer.
Leider zeigen erste Reaktionen bereits dass es zunächst bei einem recht theoretischen Erfolg bleibt. In Regensburg wird also ein Blauschild abgeschraubt, die anderen rechtswidrigen bleiben erstmal stehen.
“Eine grundsätzliche Überprüfung aller Radwege ist nicht geplant”, sagt der Leiter der Regensburger Straßenverkehrsbehörde, Alfred Santfort, gegenüber tagesschau.de.
Anscheinend ist die öffentliche Hand (zumindest in Regensburg) beratungsresistent und fühlt sich nicht an geltende Rechtsprechung gebunden, selbst wenn sie ein Urteil in höchster Instanz persönlich serviert bekommt.
Nichtsdestotrotz ist die Postition der Radfahrer bei Einsprüchen und Interventionen durch dieses Urteil nun maßgeblich gestärkt.
Gratulation zu dieser überfälligen Entscheidung, ein Danke nach Leipzig und an alle Radfahrerinteressensvertreter.
Ofen: Linksabbieger übersieht Radfahrerin auf Fuß/Radweg
Radmelder Doris Herzner hat diese Meldung für Oldenburg am 08/11/2010 erfasst.
Am Samstagabend den 6.10.2010 erreignete sich in Ofen westl. von Oldenburg (Gemeinde Bad Zwischenahn) ein Verkehrsunfall zwischen einem linksbbiegenden PKW und einer Radfahrerin.
[...] Wie es von Seiten der Polizei ferner heißt, war die Radfahrerin auf dem Fuß- und Radweg an der Hermann-Ehlers-Straße Richtung Oldenburg unterwegs. Ein 67-jähriger Autofahrer, der von der Hermann-Ehlers-Straße nach links in die August-Hinrichs-Straße abbiegen wollte, übersah die Radfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß. Mit Verdacht auf einen Beinbruch wurde die 66-Jährige ins Krankenhaus eingeliefert.[...]
Quelle: Nordwest-Zeitung online
Radfahrer auf linksseitigem Radweg angefahren
Radmelder Giessen_Fahrradfreundlich hat diese Meldung für Gießen am 23/08/2010 erfasst.
Und schon wieder ein Unfall auf einem linksseitig benutzungspflichtigen Radweg innerorts:
“Radfahrer übersehen
Gießen: Eine 30-jährige Frau aus Watzenborn befuhr am Freitag, dem 20.08., gegen 12.45 Uhr die Pistorstraße und wollte nach Watzenborn-Steinberg abbiegen. Dabei übersah Sie einen 68-jährigen Giessener mit seinem Fahrrad. Dieser befuhr den Radweg Steinberger Weg in Richtung Gießen. Der Radfahrer prallte auf die Motorhaube des Pkw, fiel zu Boden und wurde leicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1.650 Euro.”
Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43559/1669134/
Planegg, Lochhamer- Würmtalstr: Schwerverletzte auf Zweirichtungsradweg
Radmelder MartinV hat diese Meldung für München Landkreis am 10/08/2010 erfasst.
Autofahrerin übersieht 72-jährige Radlerin
“Trotz eines Zusatzschildes, das auf Radfahrer aus beiden Richtungen hinweist, hat…” (SZ, 5.8.2010, S.R3) eine von der Lochhamer in die Würmtalstraße einbiegende Autofahrerin die von rechts auf dem Zweirichtungsradweg der Würmtalstraße kommende Radfahrerin frontal über den Haufen gefahren.
Na ja, wohl nicht aus Absicht, auf der ampelbefreienden Abbiegespur wird einfach alle Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker auf das zügige Einfädeln in die Würmtalstraße gerichtet. Umsichtige, Blickkontakt suchende Radfahrer erkennen das recht einfach und reagieren entsprechend. Unerfahrenen, Kindern, Älteren und Schwächeren gelingt das leider nicht immer mit Sicherheit.
Königswinter: Furtmarkierung und ZZ. fehlen
Radmelder PatrickKaster hat diese Meldung für Königswinter am 31/07/2010 erfasst.
An der Einmündung Hüscheider Weg/Nonnenberger Str. L. 143 ist die Furtmarkierung im Verlauf des Radwegs der Vorfahrstr. nur noch zur Hälfte zu erkennen. Die Sicht nach rechts ( Radfahrer linksseitig geführt ) ist erschwert und es fehlt das ZZ. 1000-32 zu Z. 205.




















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