Meldungen getagged mit Radwegebenutzungspflicht
Zugewuchert, zugeparkt aber benutzungspflichtig: Radweg in der Bebelallee
Radmelder FahrradHahn hat diese Meldung für Hamburg (Stadt) am 29/06/2012 erfasst.

In der Bebelallee in Hamburg befindet sich ein “Radweg”, der weder diese Bezeichnung verdient, noch als solcher zu benutzen ist. Er ist vollständig zugewuchert und täglich viele Stunden lang durch parkende Fahrzeuge versperrt. Trotzdem unterliegt er der Radwegebenutzungspflicht! Der Hammer: Die Polizei konnte keinen “verkehrsunsicheren Zustand” feststellen…
Fehlende Auffahrt
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heidelberg am 08/04/2012 erfasst.
An der Straße zwischen Heidelberg und Ziegelhausen beginnt ein rechtsseitiger benutzungspflichtiger Hochboard-Radweg. Wie sollen Radfahrer dort hoch kommen. Wir befinden uns an dieser Stelle auf dem offiziellen Neckarradweg.
Die Symbolik auf dem Schild ist schon 20 Jahre alt. Eigentlich dürfte es diese Schilder gar nicht mehr geben. Daran ist zu erkennen, wie lange sich für diese Anordnung nicht mehr überprüft wurde.

Unzureichende Mindestbreite
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heidelberg am 08/04/2012 erfasst.
Diesem gemeinsamen Rad- und Gehweg fehlt die erforderliche Mindestbreite von 2 m. Die Anordnung der Benutzungspflicht ist daher unzulässig.

Radweg besitzt nicht die erforderliche Mindestbreite
Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Rimbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fahrenbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang des Fürther Ortsteils Fahrenbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Rimbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässig Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Fürther Ortsteils Fahrenbach steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fürth das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Am Ortsausgang von Fürth steht an der Fahrenbacher Straße in Fahrtrichtung Fahrenbach das abgebildete Radwegschild. Gemäß STVO muss ein gemeinsamer Rad- und Fußweg eine lichte Breite von mindestens 2 m aufweisen. Diese 2 m werden im weiteren Verlauf an keiner einzigen Stelle erreicht. Somit ist die angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig.

Unzulässiger linksseitiger Radweg
An der Kreuzung Benzstraße mit Daimlerstraße besteht nicht nur eine rechtsseitge sondern auch eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht. Die Radfahrerfurt über die Fahrbahn ist noch schön breit aufgemalt, die Breite des baulich angelegten Radweges lässt Gegenverkehr jedoch nicht zu. Hier wäre gemäß STVO eine Mindestbreite von 2 m erforderlich. Die linksseitige Radwegbeschilderung entlang der Benzstraße ist somit unzulässig.

Soll das etwa ein gemeinsamer Rad- und Fußweg sein?
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Lampertheim am 28/12/2011 erfasst.
Bei der Betrachtung des Bildes fragt man sich, was dieser Radweg noch mit den Vorgaben der STVO zu tun hat. Dieses Wegelchen mit einer Breite von knapp einem Meter ist einfach haarstreubend.

Auch im weiteren Verlauf wird es nicht besser. Egal, wo man fährt, es bleibt gefährlich.

Linksseitiger Radweg in Lampertheim-Hüttenfeld
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Lampertheim am 28/12/2011 erfasst.
Im Lampertheimer Ortsteil Hüttenfeld beginnt vor dem Schloss Rennhof eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht. Während der Ortsdurchfahrt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. In der Regel ist dann eine Radwegbenutzungspflicht nicht erforderlich.
Bei der Anordnung innerörtlicher Radwegbenutzungspflichten ist baulich eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer zu schaffen. Diese fehlt hier gänzlich. Es kommt hinzu, dass eine Querung für Radfahrer hier im unübersichtlichen Kurvenbereich mit besonderen Gefahren verbunden ist.




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