Meldungen getagged mit Tempo-30-Zone
Linksseitiger Radweg in Lampertheim-Hüttenfeld
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Lampertheim am 28/12/2011 erfasst.
Im Lampertheimer Ortsteil Hüttenfeld beginnt vor dem Schloss Rennhof eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht. Während der Ortsdurchfahrt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. In der Regel ist dann eine Radwegbenutzungspflicht nicht erforderlich.
Bei der Anordnung innerörtlicher Radwegbenutzungspflichten ist baulich eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer zu schaffen. Diese fehlt hier gänzlich. Es kommt hinzu, dass eine Querung für Radfahrer hier im unübersichtlichen Kurvenbereich mit besonderen Gefahren verbunden ist.

Unzulässige Radwegbenutzungspflicht
Radmelder Radlos hat diese Meldung für Heddesheim am 28/12/2011 erfasst.
In Heddesheim ist an der Einmündung der Falltorstraße in die Werderstraße die im Bild zu sehende Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Diese Anordnung ist aus mehreren Gründen unzulässig:
1. Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht innerhalb einer 30 km/h-Zone ist nicht zulässig.
2. Die Anordnung einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht ist erst recht nicht in einer Tempo-30-Zone zulässig.
3. Der Radweg ist viel zu kurz. Im Hintergrund sieht man bereits das Schild Radweg Ende. Somit besitzt der Radweg keine Stetigkeit und ist damit unzulässig.

Überflüssiger Umweg für Radfahrer
An der Einmündung der Draisstraße in die Freiburger Straße sind auch Radfahrer gezwungen, ihre Fahrt nach rechts oder links fortzusetzen, obwohl sie geradeaus durch eine ruhige 30 km/h Zone weiter in Richtung Zentrum radeln könnten.
In der Gegenrichtung gibt es diese Einschränkung nicht. Somit ist der im Bild dargestellte Verlauf für Radfahrer eine Einbahnregelung. Den Grund einer solchen Regelung möge einmal ein Vertreter der zuständigen Verkehrsbehörde überzeugend darlegen.

M-Neubiberg, Auf der Heid: Benutzungspflicht auf Tempo 30 Stichstraße
Radmelder MartinV hat diese Meldung für München Landkreis am 09/12/2010 erfasst.
Die Stichstraße Auf der Heid im Münchner Vorort Neubiberg dient in erster Linie als Zufahrt zu einem Friedhof und zu Parkplätzen für die Besucher des Landschaftsparks. Obwohl die Straße kaum befahren und als Tempo 30 Zone ausgewiesen ist, besteht die Gemeinde Neubiberg auf der Benutzungspflicht eines etwa 300 Meter langen gemeinsamen Fuß- und Radwegs (Zeichen 240).
Der Fall wurde bereits im Speptember auf drf ausgiebig diskutiert wo auch ein hanebüchernes Antwortschreiben der Gemeinde Neubiberg veröffentlicht wurde. Nachdem ich vor einigen Wochen an dieser Stelle vorbeigekommen bin und mich von der diesbezüglichen Starrköpfigkeit der Gemeinde überzeugen konnte, möchte ich angesichts des BVerwG- Urteils vom 18. November 2010 diesen Fall nicht undokumentiert lassen und nochmal an die Highlights des Antwortschreibens erinnern.
Die genauen Gründe für die damals getroffenen Entscheidungen [die Anordnung der Benutzungspflicht] lassen sich heute leider im Detail nicht mehr nachvollziehen. [...] Insgesamt hat sich die bestehende Regelung – wenn auch nicht streng regelkonform – an dieser Stelle in der Praxis bewährt, sodass wir keine Veranlassung zur Vornahme von Änderungen sehen.
Warum nur schafft es die Gemeinde Neubiberg nicht die Zeichen 240 gegen Zeichen 239 (Fußgänger) mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” auszutauschen? Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist und war hier schon immer rechtswidrig und es gibt dort keinen erdenklichen Grund nicht auf der Fahrbahn fahren zu können. Ganz im Gegenteil sollte speziell dieser Gehweg einzig und allein den Fußgängern vorbehalten bleiben, sind es doch hauptsächlich ältere und verletzliche Menschen die hier von der Bushaltstelle zum Friedhofsbesuch unterwegs sind.
Eine solche Verwaltungsdickköpfigkeit widerspricht doch völlig dem von Bürgermeister Heyland vorgeblich geflegten lösungsorientierterten und im Umgang fairen Stil.
Tempo-30-Zone für Radfahrer gesperrt
Radmelder Tilman_Kluge hat diese Meldung für Frankfurt am Main am 28/08/2010 erfasst.
Die Homburger Landstrasse in Frankfurt/M. – Nieder Eschbach ist ab Kreuzung Berner Strasse Tempo-30-Zone und für Radfahrer gesperrt. Sicherheitshalber sind die Zeichen 250 beidseitig der Strasse angebracht.
Sinnvollerweise sind die Zeichen 250 durch Zeichen 260 zu ersetzen.






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